US-Behörden haben 2020 bei Microsoft mehr Anträge auf Herausgabe von Nutzerdaten von Verbrauchern gestellt als in den Vorjahren. Von Juli bis Dezember waren es 5682 Anfragen, im ersten Halbjahr 5507. Somit forderten US-Strafverfolger im vergangenen insgesamt 11.189-mal Daten von Nutzern an. In den Jahren 2017, 2018 und 2019 waren es zwischen 9100 und 9400 Anträge.
Weltweit erhielt Microsoft 24.798 Anfragen im zweiten Halbjahr und 24.093 im ersten Halbjahr. Während die meisten Anfragen auf den USA kamen, belegte Deutschland immerhin den zweiten Platz, vor Großbritannien und Frankreich.
Deutsche Behörden stellten 4976 Anträge, die sich auf 7302 Nutzerkonten bezogen. 40,13 Prozent dieser Anträge wies Microsoft zurück. Zudem wurden zu 11,09 Prozent der Anfragen keine Daten gefunden. In den verbliebenen Fällen übermittelte Microsoft ausschließlich Daten, sie sich nicht auf Inhalte von Nutzern beziehen.
Separat erfasst Microsoft Anfragen, die sich auf Enterprise-Kunden beziehen. Hier zählte das Unternehmen weltweit im zweiten Halbjahr 109 Fälle. Davon wurden 69 nicht von Microsoft bedient, weil sie abgelehnt, von den Ermittlern zurückgezogen und von den Kunden selbst beantwortet wurden.
In den restlichen 40 Fällen musste Microsoft indes zumindest einige Daten herausgeben. Bei 19 Anfragen wurden zumindest einige Daten von Kunden übermittelt, bei 21 Fällen waren es Informationen, die sich nicht auf Inhalte beziehen.
Microsofts Bericht liefert aber auch aktuelle Zahlen zu Löschanfragen, unter anderem wegen Urheberrechtsverstößen oder aufgrund des Rechts auf Vergessenwerden in der EU. Zu letzterem gingen bei Microsoft 2867 Anfragen ein, 895 aus Frankreich, 539 aus Großbritannien und 460 aus Deutschland. Sie bezogen sich auf insgesamt 10.280 URLs, von denen allerdings nur 51 Prozent aus dem Suchindex entfernt wurden.
Seit Einführung des Rechts auf Vergessenwerden im Mai 2014 verarbeitete Microsoft nach eigenen Angaben 41.613 Anfragen zu 133.972 URLs. 47 Prozent dieser Anfragen wurden akzeptiert.
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