Die Europäische Kommission hat eine weiteres förmliches Kartellverfahren gegen Google angestoßen. Sie prüft, ob Google seine Dienste für Online-Werbung zulasten der Konkurrenz bevorzugt. Konkret soll der Internetkonzern den Zugang Dritter zu Nutzerdaten auf Websites und in Apps einschränken und sich solche Daten für die eigene Nutzung vorbehalten.
Nach Einschätzung der Kartellwächter bietet Google verschiedene Werbetechnologien an, die zwischen Werbetreibenden und Verlegern angesiedelt sind, um Werbung auf Websites und in mobilen Anwendungen anzuzeigen. In dem Zusammenhang soll unter anderem geklärt werden, ob zum Kauf von Online-Werbeanzeigen auf Youtube bestimmte Google-Dienste genutzt werden müssen, und ob Google anderen Diensten, die mit den eigenen Angeboten konkurrieren, Beschränkungen für die Auslieferung von Online-Werbeanzeigen auf Youtube auferlegt.
Außerdem soll untersucht werden, ob Google Daten zu Nutzeridentität und Nutzerverhalten, einschließlich der Doubleclick-ID, Dritten nur eingeschränkt zur Verfügung stellt. Darüber hinaus interessiert sich die EU-Kommission für die sogenannte Privatsphäre-Sandbox, die die Platzierung von Drittanbieter-Cookies in Chrome ersetzen soll, und Googles Plänen, die Werbekennung von Android-Geräten nur noch dann Dritten zur Verfügung zu stellen, wenn ein Nutzer dem Erhalt personalisierter Werbung zugestimmt hat.
“Online-Werbedienste sind ausschlaggebend dafür, dass Google und Verleger mit ihren Online-Diensten Geld verdienen. Google sammelt Daten für gezielte Werbung, verkauft Werbeflächen und agiert auch als Online-Werbevermittler. Damit ist das Unternehmen auf fast allen Ebenen der Wertschöpfungskette für Online-Werbeanzeigen vertreten”, sagte Margrethe Vestager, Exekutiv-Vizepräsidentin der EU-Kommission. “Wir vermuten, dass Google es konkurrierenden Online-Werbediensten erschwert haben könnte, am Wettbewerb im Bereich der Werbetechnologie teilzunehmen. Faire Wettbewerbsbedingungen sind für alle in der Branche tätigen Unternehmen wichtig: sowohl für Werbetreibende, die Verbraucher auf den Websites der Verlage erreichen wollen, als auch für Verlage, die ihre Werbeflächen an Werbetreibende verkaufen wollen, um Einnahmen zur Finanzierung von Inhalten zu erzielen. Außerdem werden wir prüfen, ob die von Google angewandten Nutzerverfolgungsverfahren mit dem fairen Wettbewerb im Einklang stehen.”
Die EU-Kommission kündigte an, die Untersuchung vorrangig zu behandeln. Die Dauer des Verfahrens sei von verschiedenen Faktoren abhängig, unter anderem von der Zusammenarbeit der betroffenen Unternehmen mit der Kommission und der Komplexität des Falles.
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