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US-Gericht lehnt vorerst Aufspaltung von Facebook ab

Die US-Handelsbehörde Federal Trade Commission (FTC) ist vorerst mit ihrem Versuch gescheitert, Kartellstrafen gegen Facebook zu verhängen. Ein Bundesgericht lehnte unter anderem ab, das Unternehmen von Mark Zuckerberg zu verpflichten, sich von seinen Töchtern WhatsApp und Instagram zu trennen.

Die FTC hatte in der im Dezember 2020 eingereichten Klage Facebook vorgeworfen, Unternehmen zu kaufen, um jegliche Konkurrenz zu beseitigen, die die dominierende Stellung des Social Network gefährden könnte. Namentlich bezog sich die Behörde auf die Akquisitionen von Instagram im Jahr 2012 und WhatsApp im Jahr 2014. Darüber hinaus soll Facebook Programmierschnittstellen abschalten, auf die Mitbewerber angewiesen sind, sowie weitere Maßnahmen ergriffen haben, um Verbindungen von Mitbewerbern zu Facebook zu schwächen.

Unter anderem soll Facebook Entwicklern vorschreiben, bestimmte APIs nur dann nutzen zu dürfen, wenn deren eigene Apps nicht mit bestimmten Angeboten von Facebook konkurrieren. Um den Wettbewerb wiederherzustellen, forderte die FTC deshalb die Abspaltung von Instagram und WhatsApp.

Die Klage der FTC wurde jedoch von Bezirksrichter James Boasberg zurückgewiesen. Seiner Ansicht nach waren die von der FTC vorgelegten Beweise nicht ausreichend, um ein Monopol durch Facebook nachzuweisen. ” Die FTC hat nicht genügend Tatsachen vorgetragen, um ein notwendiges Element aller ihrer Ansprüche aus Abschnitt 2 plausibel zu machen, nämlich dass Facebook eine Monopolstellung auf dem Markt für Personal Social Networking (PSN)-Dienste hat”, heißt es in der Urteilsbegründung.

Die FTC habe zwar verschiedene Beispiele für mögliche Kartellrechtsverstöße durch Facebook genannt, die Gesetzte könnten aber nur angewendet werden, wenn ein Unternehmen eine dominierende Marktposition habe oder kurz davor stehe, diese zu erhalten, so das Gericht weiter. Die von der FTC vorgetragenen Fälle hätte sich 2013 ereignet. Laut der Beschwerde habe Facebook das mutmaßlich gesetzwidrige Verhalten jedoch seit acht Jahren nicht mehr gezeigt.

Allerdings schloss der Richter auch nicht aus, dass das Kartellverfahren der FTC noch zu einer Aufspaltung von Facebook führen könne. Die Übernahmen von Instagram und WhatsApp könnten immer noch rückgängig gemacht werden, falls dadurch ein Monopol geschaffen wurde. Das Kartellrecht beziehe sich nicht auf einzelne Transaktionen, sondern auf einen Status, der fortbesteht, bis die Transaktion rückgängig gemacht worden sei.

Der FTC gab der Richter nun 30 Tage Zeit, eine neue Beschwerde einzureichen. Bis dahin soll das laufende Verfahren aktiv bleiben.

In den USA bereiten Abgeordnete derzeit parteiübergreifend Gesetzentwürfe vor, mit dem Ziel, die dominanten Marktpositionen von Technikfirmen wie Amazon, Apple, Facebook und Google aufzubrechen. Sollte diese Vorhaben umgesetzt werden, würde das US-Justizministerium sogar die Möglichkeit erhalten, die fraglichen Unternehmen zu zerschlagen.

Stefan Beiersmann

Stefan unterstützt seit 2006 als Freier Mitarbeiter die Redaktionen von Silicon.de und ZDNet.de. Wenn andere noch schlafen, sichtet er bereits die Nachrichtenlage, sodass die ersten News des Tages meistens von ihm stammen.

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