Die französische Wettbewerbsbehörde hat Google mit einer Geldstrafe in Höhe von 500 Millionen Euro belegt. Der Technikkonzern soll trotz entsprechender rechtlicher Vorgaben nicht in gutem Glauben mit Verlegern über die Nutzung ihrer Inhalte verhandelt haben.
Im April 2020 hatte die Autorité de la Concurrence Google per einstweiliger Verfügung verpflichtet, mit Verlagen und Nachrichtenagenturen über eine ihnen geschuldete Vergütung zu verhandeln. Zuvor waren mehrere Beschwerden gegen Google eingereicht worden. Es soll seine marktbeherrschende Stellung missbraucht und EU-Gesetze zum digitalen Urheberrecht ignoriert haben.
Der Verfügung zufolge mussten die Verhandlungen innerhalb von drei Monaten erfolgen. Die Wettbewerbshüter stellten jedoch fest, dass sich Google nicht an diese Vorgaben hielt und weiterhin weigerte, konkrete Gespräche über eine Vergütung für Verlage zu führen.
Google soll sich vor allem geweigert haben, bestimmte Inhalte in die Gespräche einzubeziehen. Nach Ansicht von Google sollten nur Inhalte berücksichtigt werden, die auf den Google-Suchseiten direkte Werbeeinnahmen für Google generieren. Die Behörde unterstellt jedoch, dass Google durch den Ausschluss von Einnahmen aus anderen Google-Diensten sowie allen indirekten Einnahmen, die mit Inhalten von Verlegern zusammenhängen, gegen das Urheberrecht verstößt.
“Die Geldbuße in Höhe von 500 Millionen Euro berücksichtigt die außergewöhnliche Schwere der festgestellten Verstöße und wie das Verhalten von Google zu einer weiteren Verzögerung der ordnungsgemäßen Umsetzung des Gesetzes über verwandte Schutzrechte geführt hat, das darauf abzielte, den Wert der Inhalte von Presseverlagen und Agenturen auf den Plattformen besser zu berücksichtigen”, sagte die Präsidenten der Wettbewerbsbehörde Isabella de Silva.
Google hat nun zwei Monate Zeit, den Verlagen neue Vergütungsangebote vorzulegen. Sie müssen auf der aktuellen Nutzung von Inhalten basieren und für die Verlage nachvollziehbar sein. Weitere Verzögerungen seitens Google kann die Behörde mit einer zusätzlichen Geldstrafe von 900.000 Euro pro Tag belegen.
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