Am Montag hat das Gericht der Europäischen Union das Berufungsverfahren im Kartellstreit zwischen Google und der EU-Kommission eröffnet. Der US-Konzern wehrt sich gegen Vorwürfe, er missbrauche die Marktmacht seine Mobilbetriebssystems Android. 2018 hatte die EU wegen Verstößen gegen Wettbewerbsgesetze eine Bußgeld in Höhe von 4,34 Milliarden Euro gegen Google verhängt.
Bei einem ersten Verhandlungstermin wehrte sich Google gegen den Vorwurf, den Wettbewerb unrechtmäßig einzuschränken. Vertreter des Unternehmens erklärten zu Beginn der für fünf Tage angesetzten Anhörung, Android sei weit davon entfernt, Mitbewerber zu behindern. Stattdessen sei Android ein Beispiel für funktionierenden Wettbewerb. “Die Kommission hat die Augen vor der wahren Wettbewerbsdynamik in dieser Branche verschlossen, nämlich der zwischen Apple und Android”, zitiert die Agentur Reuters den Google-Anwalt Meredith Pickford.
Das Urteil der EU-Kommission basiere auf einer zu engen Marktabgrenzung. Zudem verharmlose es den Konkurrenzdruck durch Apple, weswegen die Kommission Google fälschlicherweise als marktbeherrschend bei mobilen Betriebssystemen und App-Stores eingestuft habe, so der Anwalt weiter. Tatsächlich sei Google ein starker Marktstörer.
Der Anwalt der EU-Kommission, Nicholas Khan, wies Googles Argument zurück. Apple spiele nicht die von Google dargestellte Rolle, da sein Marktanteil viel zu klein sei. “Wenn man Apple ins Spiel bringt, ändert sich nicht viel. Google und Apple verfolgen unterschiedliche Modelle”, sagte Khan dem Bericht zufolge.
Khan verwies zudem auf Googles Vereinbarungen mit Smartphoneherstellern, wonach diese bestimmte Dienste und Apps auf ihren Geräten vorinstallieren müssen. Zudem zahle Google dafür, dass seine Suche auf Android-Geräten voreingestellt sei.
Unterstützung erhielt Google vom deutschen Anbieter Gigaset. Die Entscheidung der EU-Kommission und die infolge von Google erhobene Lizenzgebühr für den Play Store habe einen erheblichen Anteil am Preis der Gigaset-Smartphones, die auf preisbewusste Käufer ausgerichtet seien.
Mit einem Urteil wird frühestens im nächsten Jahr gerechnet. Danach könnte der Streit aber auch noch den Europäischen Gerichtshof als oberste Instanz in der EU beschäftigen.
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