EU-USA-Flagge (Bild: Shutterstock.com/meshmerize)
Meta hat sich zu Medienberichten geäußert, wonach das Unternehmen damit droht, seine Dienste Facebook und WhatsApp aus Europa abzuziehen. Auslöser ist eine Börsenpflichtmeldung des Unternehmens, in der eine fehlende Regelung zum Datenaustausch zwischen EU und den USA als Grund für einen mögliche Rückzug aus der Region genannt wird.
Die Medienberichte führten sogar zu Reaktionen hoher europäischer Politiker. So sollen der deutsche Wirtschaftsminister Robert Habeck und der französische Finanzminister Bruno Le Maire erklärt haben, sie hätten kein Problem damit, wenn Facebook keine Präsenz in Europa habe.
In der Börsenpflichtmeldung an die US-Aufsichtsbehörde SEC heißt es: “Wenn ein neuer transatlantischer Rahmen für den Datentransfer nicht angenommen wird, werden wir wahrscheinlich nicht in der Lage sein, eine Reihe unserer wichtigsten Produkte und Dienste, einschließlich Facebook und Instagram, in Europa anzubieten.”
In einem Blogeintrag stellte nur Markus Reinisch, Sprecher von Meta Europe klar, dass sein Unternehmen nicht mit einem Rückzug aus Europa drohe. “Meta will oder ‘droht’ nicht, Europa zu verlassen, und jede Berichterstattung, die dies unterstellt, ist einfach nicht wahr. Wie 70 andere Unternehmen in der EU und den USA sehen wir ein Geschäftsrisiko, das sich aus der Unsicherheit im Zusammenhang mit internationalen Datenübertragungen ergibt.” Meta setze sich für einen reibungslosen Betrieb des Internets ein, der nicht durch Ländergrenzen eingeschränkt werde.
Rob Nicholls, Professor an der Universität New South Wales und Experte für Wettbewerbspolitik, weist darauf hin, dass Metas Stellungnahme auch keine Garantien für einen Verbleib in Europa enthält. Der Sprecher habe nicht erklärt das Facebook und Co. “in Europa bleiben, komme was will”. In der Börsenmeldung gehe es in erster Linie um mögliche Risiken, nicht um die wahrscheinlichen Schritte.
Ebenfalls gestern empfahl Metas Oversight Board, den Zugang zu persönlichen Daten wie Adressen von Nutzern einzuschränken, auch wenn diese “öffentlich zugänglich” seien. Generell gibt Facebook nur Informationen seiner Mitglieder weiter, wenn diese die Daten selbst als öffentlich markiert haben. Eine Ausnahme macht Meta jedoch, wenn bestimmte Daten wie beispielsweise eine Anschrift öffentlich zugänglich ist.
Das Aufsichtsgremium rät nun dazu, diese Richtlinie zu ändern und die Privatsphäre von Facebook-Nutzern besser zu schützen. Allerdings ist die Empfehlung nicht bindend für Meta. Das Unternehmen muss allerdings in den kommenden 60 Tagen auf die Eingabe des Gremiums antworten.
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