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Kartellklage: US-Justiz beschuldigt Google der Unterschlagung von Beweisen

Google soll in den USA seine Mitarbeiter angewiesen haben, interne Dokumente vor einer Offenlegung gegenüber den Justizbehörden zu schützen. Zu diesem Zweck sollen Mitarbeiter interne Kommunikation als eine Rechtsauskunft markiert haben, die dem Anwaltsgeheimnis unterliegt.

In den USA sind Unternehmen verpflichtet, im Fall einer Klage bestimmte Geschäftsdokumente offenzulegen – auch wenn sie sich dadurch selbst belasten. Ausgenommen sind davon jedoch Dokumente, die dem Anwaltsgeheimnis unterliegen. Dazu gehören rechtliche Auskünfte, die Mitarbeiter bei Firmenanwälten einholen.

“Google hat seine Mitarbeiter ausdrücklich und wiederholt angewiesen, wichtige geschäftliche Mitteilungen vor der Offenlegung zu schützen, indem sie falsche Anträge auf Rechtsberatung stellen”, heißt es in einem neuen Schriftsatz des US-Justizministeriums zur laufenden Kartellklage, die Google ein Suchmonopol unterstellt.

Demnach hat Google seine Mitarbeiter geschult, vertrauliche geschäftliche Mitteilungen, die Google vor einer Offenlegung schützen möchte, durch Anbringen eines Aufklebers als allgemeine Anfrage für den Rat eines Anwalts einzustufen. Der Aufkleber soll verhindern, dass das fragliche Dokument im Rahmen eines Rechtsstreits zur Offenlegung vorgelegt wird.

Dies Praxis soll im ganzen Unternehmen angewendet worden sein. Unter anderem erwähnt das Department of Justice eine E-Mail von Alphabet-CEO Sundar Pichai and Youtube-CEO Susan Wojcicki, bei der es um eine Reaktion auf eine Presseanfrage ging. Pichai soll eine Kopie der Nachricht an Chief Legal Officer Kent Walker geschickt und den Text “Unterliegt dem Anwaltsgeheimnis” in den Beginn seiner Nachricht eingefügt haben.

“Die Strategie von Google ging auf. Googles externe Anwälte akzeptierten oft die vorgeschobenen Behauptungen der Google-Mitarbeiter, die Dokumente seien privilegiert, für bare Münze”, schreiben die Anwälte des Justizministeriums. Es seien Zehntausende von Dokumenten zunächst unter Berufung auf das Anwaltsgeheimnis zurückgehalten oder unkenntlich gemacht worden.

Das Department of Justice beantragt mit seinem Schriftsatz, dass der zuständige Richter Google anweist, alle Unterlagen und Kommunikation freizugeben, auf die die hauseigene Rechtsabteilung nicht geantwortet hat.

Die Klage gegen Google wurde vor rund 18 Monaten eingereicht. Justizministerium und elf Bundesstaaten werfen dem Internetkonzern vor, ein illegales Monopol für Internetsuche und Suchwerbung zu unterhalten.

Stefan Beiersmann

Stefan unterstützt seit 2006 als Freier Mitarbeiter die Redaktionen von Silicon.de und ZDNet.de. Wenn andere noch schlafen, sichtet er bereits die Nachrichtenlage, sodass die ersten News des Tages meistens von ihm stammen.

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