Der Digital Markets Act, mit dem die Europäische Union große Technikkonzerne regulieren will, hat eine wichtige Hürde genommen. Der Rat der EU und das Europaparlament haben sich über die letzten strittigen Punkte des Gesetzes geeinigt und einen finalen Entwurf vorgelegt. Er enthält strenge Regeln für Betreiber von Suchmaschinen, Sozialen Netzwerken, Cloud-Diensten, Werbediensten, Sprachassistenten, Messengern und Web-Browsern.
Unter die neuen Regeln fallen Unternehmen mit einem Umsatz in der EU von mindestens 7,5 Milliarden Dollar in den vergangenen drei Jahren sowie einer Marktkapitalisierung von mindestens 75 Milliarden Dollar. Zudem müssen sie über mindestens 45 Millionen monatliche Endnutzer und mindestens 10.000 Business-Nutzer in der EU verfügen. Ein weiteres Kriterium: Zu regulierende Unternehmen müssen in mindestens drei Mitgliedstaaten eine oder mehrere Kern-Plattform-Dienste kontrollieren. Unternehmen, die diese Kriterien erfüllen, bezeichnet das Gesetz als Gatekeeper, also als Firmen, die Einfluss auf den generellen Zugang zu dem jeweiligen Markt haben.
Der Digital Markets Act sieht vor, dass Gatekeeper, je nach angebotenem Produkt oder Dienst, bestimmte Auflagen in der EU erfüllen müssen. Beispielsweise müssen Anbieter von Messaging-Diensten eine Interoperabilität in Bezug auf Grundfunktionen sicherstellen. Anbieter wichtiger Anwendungen wie Browser dürfen nicht mehr verlangen, dass diese automatisch zusammen mit einem Betriebssystem installiert werden. Außerdem müssen App-Entwickler einen fairen Zugang zu ergänzenden Funktionen von Smartphones wie beispielsweise NFC erhalten – ein klarer Seitenhieb gegeben Apple.
Außerdem will die EU untersagen, dass Anbieter ihre eigenen Produkte oder Dienste bevorzugen. Verboten ist künftig auch, persönliche Daten für einen Service zu nutzen, für den sie ursprünglich nicht gesammelt wurden. Auch die Vorinstallation bestimmter Software will das Gesetz verhindern. Darüber hinaus soll es nicht mehr möglich sein, App-Entwickler zur Nutzung bestimmter Dienste die Zahlungssysteme zu verpflichten, damit ihre Apps in einem offiziellen Marktplatz gelistet werden können.
Der Digital Marktes Act soll mit empfindlichen Geldstrafen durchgesetzt werden. Geldbußen können demnach bis zu 10 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes betragen. Bei Wiederholungstätern steigen die Strafzahlungen auf bis zu 20 Prozent des Jahresumsatzes. Bei mindestens drei Verstößen in acht Jahren behält sich die EU sogar “strukturelle Maßnahmen” vor.
Unternehmen, die als Gatekeeper eingestuft werden, sollen indes die Möglichkeit erhalten, gegen diese Entscheidung vorzugehen. Für die Einhaltung des Gesetzes wird die EU-Kommission zuständig sein, wobei auch die Wettbewerbshüter der Mitgliedstaaten eigene Ermittlungen zu möglichen Verstößen werden einleiten können.
Dem jetzt verabschiedeten Entwurf müssen EU-Parlament und Rat der EU noch abschließend zustimmen. Das Gesetz tritt dann 20 Tage nach der Veröffentlichung in Kraft, wobei die Regeln erst nach Ablauf einer Frist von sechs Monaten angewendet werden sollen.
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