Die Bemühungen der EU, einen Standard für Lagegeräte und Ladeanschlüsse in Europa einzuführen, haben eine weitere Hürde genommen. Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des Europäischen Parlaments befürwortet die Neufassung der Radio Equipment Directive, die USB-C als neuen Standard für tragbare Geräte vorsieht.
In einer Abstimmung sprachen sich nun 43 Mitglieder des Ausschusses (bei zwei Gegenstimmen) dafür aus, dass künftig kleine und mittelgroße elektronische Geräte wie Mobiltelefone, Tablets, Digitalkameras, Kopfhörer, Spielkonsolen und tragbare Lautsprecher, die über ein Kabel aufgeladen werden, einen USB-C-Anschluss erhalten sollen. Diese Vorgabe soll für alle Hersteller gelten. Ausnahmen sieht die Richtlinie für besonders kleine Geräte wie Smartwatches und Gesundheitstracker vor.
Die Richtlinie soll unter anderem das Aufkommen von Elektroschrott reduzieren. Nach Ansicht der Abgeordneten erlaubt es ein einheitlicher Ladestandard, tragbare elektronische Geräte künftig ohne Ladegerät und Ladekabel auszuliefern. Verbraucher sollen zudem davon profitieren, dass sie ein Ladegerät für alle elektronischen Geräte benutzen können.
EU plant auch Kennzeichnungspflicht für neue tragbare Geräte
Zu diesem Zweck sollen neue Geräte ab Werk mit den verfügbaren Ladeoptionen ausgezeichnet werden. Auch soll für Verbraucher ersichtlich sein, ob ein Ladegerät mitgeliefert wird oder nicht.
Darüber hinaus sprachen sich die Abgeordneten dafür aus, dass bis 2026 eine Strategie für die Einführung einer Mindestinteroperabilität für neue Ladelösungen entwickelt wird. Dadurch soll künftig eine neue Fragmentierung verhindert werden.
Nach Angaben des EU-Parlaments wird jedes Jahr rund eine halbe Milliarde Lagegeräte für tragbare Geräte in der EU ausgeliefert. Sie sollen für 11.000 bis 13.000 Tonnen Elektroschrott pro Jahr verantwortlich sein.
Im nächsten Schritt soll im Mai bei seinen nächsten Sitzung das Europäische Parlament anhand der Empfehlung des Ausschusses über den Entwurf für die Neufassung der Radio Equipment Directive abstimmen. Danach könnten die Verhandlungen mit den Regierungen der Mitgliedstaaten über den endgültigen Text beginnen.
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