Am Samstag haben sich das EU-Parlament und die EU-Mitgliedstaaten auf einen Entwurf für den sogenannten Digital Services Act (DAS) geeinigt. Das im Dezember 2020 von der EU-Kommission vorgeschlagene Gesetz soll die Verantwortungen großer Online-Plattformen für illegal und schädliche Inhalte Regeln und Internetnutzer beispielsweise besser vor Betrug und Hasskommentaren schützen.
“Die heutige Einigung über den Gesetzentwurf für digitale Dienste ist historisch, sowohl in Bezug auf die Geschwindigkeit als auch auf den Inhalt. Der DSA wird die Grundregeln für alle Online-Dienste in der EU verbessern. Er wird dafür sorgen, dass das Online-Umfeld ein sicherer Raum bleibt, der die Meinungsfreiheit und die Möglichkeiten für digitale Unternehmen schützt”, sagte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. Das Gesetz wende den Grundsatz, dass das, was offline illegal sei, auch online illegal sein sollte, in der Praxis um.
Unter anderem sieht das Gesetz vor, dass illegale Inhalte schneller gelöscht werden müssen als bisher. Es enthält aber auch Regeln, die einen umfassenden Schutz der Grundrechte von Nutzern online gewähren sollen.
DSA reguliert Online-Marktplätze und Soziale Medien
Das Gesetz gilt unter anderem für Suchmaschinen, die mehr als 10 Prozent der EU-Verbraucher bedienen sowie für Plattformen, die Verkäufer und Konsumenten zusammenbringen. Als Beispiele nennt die EU-Kommission Online-Marktplätze, App Stores und Social-Media-Plattformen. Auch für Online-Plattformen gilt, dass sie mehr als 10 Prozent der EU-Bevölkerung erreichen müssen.
Der Gesetzentwurf muss nun noch offiziell vom EU-Parlament und den Mitgliedstaaten bestätigt werden. Er tritt dann nach 15 Monaten oder am 1. Januar 2024 in Kraft – was immer später eintrifft. Für sehr große Online-Plattformen sollen die neuen Regeln schon früher gelten.
Das DSA ist eine der beiden Säulen einer umfassenden Überarbeitung der Tech-Regulierung, die die EU im Dezember 2020 im Entwurf vorgestellt hat. Die andere Säule, das Gesetz über digitale Märkte, wurde letzten Monat vorläufig genehmigt und soll Probleme wie wettbewerbswidriges Verhalten angehen.
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