Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat Trend Micro in seine Liste qualifizierter APT-Response-Dienstleister im Sinne §3 BSI-Gesetz aufgenommen. Besonders zielgerichtete Angriffe durch Advanced Persistent Threats stellen hohe Anforderungen an die eingesetzten Dienstleister. “Mit der Benennung von themenspezifischen Qualitätskriterien und der Identifikation geeigneter Dienstleister möchte das BSI betroffenen Unternehmen eine Hilfestellung bei der Suche und Auswahl geeigneter Dienstleister bieten, um die Unternehmen im Ernstfall von einem eigenen zeitintensiven Rechercheaufwand zu entlasten. Gleichzeitig soll auf diese Weise ein gewisses Qualitätsniveau in der jeweiligen Branche etabliert werden”, so das BSI.
Mehrstufiges Prüfverfahren durch das BSI
Der Aufnahme ging ein umfassendes, mehrstufiges Prüfungsverfahren voraus, in dem der japanische IT-Sicherheitsanbieter seine Eignung unter Beweis stellen musste. Laut BSI muss der “Dienstleister zunächst eine vollständige Dokumentation bereitstellen. Hierzu zählen sowohl Beschreibungen der Produkte und Dienstleistungen, als auch Erläuterungen in Bezug auf die Einhaltung der vom BSI aufgestellten Kriterien”. Danach muss der Dienstleister “anhand fiktiver Szenarien zeigen, dass er in der Lage ist, die Situationen fach- und zielgerichtet zu bedienen”. Aktuell führt die Liste 24 qualifizierte APT-Response-Dienstleister
„Die Listung durch das BSI stellt eine großartige Anerkennung unserer Arbeit und Expertise dar“, erklärt Dirk Arendt, Head of Public, Government and Healthcare bei Trend Micro Deutschland. „Immer mehr Kunden im KRITIS-Bereich und darüber hinaus vertrauen nicht nur auf unsere Sicherheitslösungen, sondern auch auf die Fähigkeiten unserer Experten. Im Ernstfall steht unser Incident-Reponse-Team von einem Cyberangriff betroffenen Unternehmen und Institutionen rund um die Uhr zur Verfügung – unabhängig davon, ob sie bereits unsere Kunden sind oder unsere Unterstützung erstmalig in Anspruch nehmen.“
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