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Bundeskartellamt aktiviert “erweiterte Missbrauchsaufsicht” für Facebook-Mutter Meta

Das Bundeskartellamt hat festgestellt, dass die Facebook-Mutter Meta eine “überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb” hat. Als Folge gelten für das Social-Media-Unternehmen nun neue, im August 2021 eingeführte Regeln: Meta unterliegt ab sofort dem Instrument der erweiterten Missbrauchsaufsicht.

Die erweiterte Aufsicht soll der Kartellbehörde ein frühes und effektives Eingreifen gegen wettbewerbsfeindliches Verhalten von Digitalkonzernen ermöglichen. Sobald die überragende marktübergreifende Bedeutung festgestellt wurde, ist das Bundeskartellamt zudem in der Lage, wettbewerbsgefährdende Praktiken zu untersagen.

“Durch das von Meta geschaffene digitale Ökosystem mit einer sehr großen Zahl von Nutzenden ist das Unternehmen der zentrale Spieler im Bereich der sozialen Medien. Nach unseren Ermittlungen ist Meta damit auch im kartellrechtlichen Sinne ein Unternehmen von überragender marktübergreifender Bedeutung. Wir haben seine Position nach zeitweilig streitigem Verfahren jetzt förmlich nachgewiesen. Unsere Feststellung versetzt uns in die Lage, gegen etwaige Wettbewerbsverstöße deutlich effizienter vorzugehen, als wir das mit den bislang verfügbaren Instrumenten tun konnten”, sagte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts. Meta habe zudem auf weitere Rechtsmittel gegen die Entscheidung verzichtet.

Das Kartellamt beschleunigt künftige Verfahren gegen Meta

Derzeit streiten das Bundeskartellamt und Meta noch über die Zusammenführung von Nutzerdaten aus verschiedenen Quellen. Hierzulande ist es dem Unternehmen derzeit untersagt, Daten beispielsweise aus WhatsApp und Facebook miteinander zu verbinden. In dem Rechtsstreit steht allerdings noch eine abschließende Entscheidung aus – das Verfahren läuft seit Anfang 2019. Laut Bundeskartellamt soll es mit dem Instrument der erweiterten Missbrauchsaufsicht nun möglich sein, solche Verfahren künftig schneller abzuschließen.

Die Entscheidung über die überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb gilt nun für einen Zeitraum von fünf Jahren. Ein Meta-Sprecher erklärte gegenüber der Agentur Reuters, man teile zwar nicht die Gründe für die Entscheidung, werde Nutzern in Deutschland aber das bestmögliche Erlebnis bieten, indem man sich an alle Gesetze und Regeln halte.

Stefan Beiersmann

Stefan unterstützt seit 2006 als Freier Mitarbeiter die Redaktionen von Silicon.de und ZDNet.de. Wenn andere noch schlafen, sichtet er bereits die Nachrichtenlage, sodass die ersten News des Tages meistens von ihm stammen.

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