Im kommenden Jahr erhält verantwortungsvolles unternehmerisches Verhalten einen gesetzlichen Rahmen. Dann tritt in Deutschland das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), kurz „Lieferkettengesetz“, in Kraft. Es soll dazu führen, dass die betrieblichen Maßnahmen nicht nur auf lokales „Greenwashing“ beschränkt bleiben, sondern sich über die gesamte Supply Chain erstrecken – und das nachweislich.
Im Februar 2022 hat die Europäische Kommission einen Richtlinienvorschlag veröffentlicht, der sogar über die deutsche Version hinausgeht. Wesentliche Unterschiede zwischen dem EU-Gesetzesentwurf und dem LkSG liegen zum Beispiel im erweiterten Kreis der betroffenen Firmen. Außerdem ist die deutlich konkreter ausformulierte Verantwortung der Geschäftsleitung bemerkenswert.
Ob EU-Richtlinie oder nationales Gesetz, Betriebe sind angehalten, sich bald mit dem Thema auseinanderzusetzen. Letztlich wollen immer weniger Kunden Waren beziehen, deren Herstellungsprozesse nicht den allgemeinen Menschenrechts- und Umweltschutzstandards entsprechen. 74 Prozent der für das 15. Hermes-Barometer befragten deutschen Logistikverantwortlichen sind überzeugt, dass Unternehmen für eine dauerhafte Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit ökologische und soziale Kriterien in ihre Zielsysteme und ihre Entscheidungen integrieren müssen. Die Corona-Krise habe den Trend zum nachhaltigen Konsum zusätzlich verstärkt.
Einen wichtigen Aspekt bei der Einhaltung der Sorgfaltspflichten stellt das Wissen darüber dar, was in den Lieferketten passiert. Doch laut einer Umfrage unter mehr als 400 europäischen Handelsunternehmen fehlt bei 94 Prozent der Befragten die Transparenz in der Supply Chain. Der Grund? „Das Problem ist nicht der Wille, sondern die Art und Weise, wie die Lieferketten seit Jahrzehnten funktionieren“, sagt Mikkel Hippe Brun von Tradeshift. „Die Beziehungen zwischen Käufern und ihren Lieferanten basieren nach wie vor überwiegend auf Papierdokumenten. Das macht es praktisch unmöglich, Waren und Materialien durch die vielen Schichten der Lieferantenbeziehungen bis zu ihrer Quelle zurückzuverfolgen.“
Im Umkehrschluss bedeutet das: Digitalisierung schafft Transparenz – und je „intelligenter“ die Digitalisierung, desto leichter fällt es, die Vorgaben des LkSG und der EU-Richtlinie umzusetzen. Wie dies in der Praxis aussehen kann, lässt sich anhand des digitalen Vertragsmanagements veranschaulichen. Das Vertragsmanagements spielt bei der Realisierung insofern eine zentrale Rolle, als Vereinbarungen mit Zulieferern den Regelungen anzupassen sind.
Eine moderne Software bietet die Möglichkeit, Verträge in Papierform weitgehend automatisiert zu digitalisieren. Zu diesem Zweck kommen Optical Character Recognition (OCR) und neuronale Netzwerke – Stichwort „künstliche Intelligenz“ – zur Anwendung. Einer der Vorteile ist, dass das Tool relevante Informationen wie Vertragsart oder Fristen selbstständig erkennt, für eine semantische Suche verfügbar macht und so bestehenden Handlungsbedarf auf Knopfdruck aufzeigt.
Traditionell agierende Rechtsabteilungen speichern digitalisierte Verträge meist in herkömmlichen Netzwerk- bzw. Ordnerstrukturen. Die oft uneinheitliche Logik, die redundante Ablage von Vereinbarungen und die eingeschränkte Nachvollziehbarkeit stellen die Verantwortlichen vor große Herausforderungen. Eine digitale Vertragsverwaltung schafft durch ihren Aufbau nach dem sogenannten „Single Point of Truth“-Prinzip Abhilfe. Hier sind sämtliche Vereinbarungen an einem Ort, transparent und in der jeweils aktuellen Version gespeichert. Dank Cloud-Technologie können Personen mit entsprechender Berechtigung jederzeit und von überall darauf zugreifen, selbst von mobilen Endgeräten. Zudem stellen individualisierbare Listen und Dashboards sicher, stets den Überblick über die Lieferantenverträge zu behalten.
Smartes Management auf Cloud-Basis unterstützt auch beim Abschluss neuer Vereinbarungen. Dazu stehen von der Rechtsabteilung geprüfte Vorlagensammlungen, Templates sowie Klauselbibliotheken bereit. Automatisierte Prüf- und Freigabeworkflows tragen zu einer raschen internen Abstimmung und einer unkomplizierten Einbindung von Lieferanten in den Erstellungsprozess bei. Auch die systemeigene fortgeschrittene elektronische Signatur gemäß eIDAS-Verordnung der EU beschleunigt den Ablauf signifikant.
Um die nun auch rechtlich verbindlichen Ziele in den Bereichen Nachhaltigkeit und soziale Verantwortung zu erreichen, braucht es maximale Transparenz über die gesamte Supply-Chain hinweg. Ein modernes, digitales Vertragsmanagement hilft Unternehmen dabei, die Vorgaben des LkSG bzw. der EU-Richtlinie frühzeitig umzusetzen und dadurch Wettbewerbsvorteile zu lukrieren, da ein cloudbasiertes Produkt sofort einsatzbereit ist.
Robin Schmeisser
ist Geschäftsführer von Fabasoft International Services. Fabasoft entwickelt Software und bietet Cloud-Dienstleistungen für digitale Dokumentenlenkung sowie elektronisches Dokumenten-, Prozess- und Aktenmanagement an.
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