Die Europäische Kommission hat offenbar ernste Bedenken gegenüber der geplanten Übernahme von Activision Blizzard durch Microsoft. Diese sollen nun im Rahmen einer eingehenden Untersuchung der Transaktion geklärt werden. Die Kommission befürchtet vor allem Nachteile für den Wettbewerb im Markt für Videospiele für Konsolen und PCs.
Beide Unternehmen sind laut EU-Kommission Entwickler und Herausgeber von Spielen für PCs, Konsolen und mobile Geräte. Darüber hinaus vertreibe Microsoft auch Spiele und die hauseigene Spielkonsole Xbox. Bei einer ersten Untersuchung kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss beider Firmen den Wettbewerb ” auf den Märkten für den Vertrieb von Videospielen für Konsolen und PC einschließlich Paketabonnements und/oder Cloud-gestütztes Spielestreaming sowie für PC-Betriebssysteme erheblich einschränken könnte”.
Die Kartellwächter halten es für möglich, dass Microsoft nach der Übernahme von Activision Blizzard den Zugang zu dessen Videospielen beschränken könnte. Microsoft könnte demnach Mitbewerber daran hindern, Spiele von Activision Blizzard auf Konsolen zur vertreiben oder den Zugang durch spezielle Nutzungsbedingungen zu erschweren.
“Was insbesondere die Paketabonnements und das Spielestreaming über die Cloud betrifft, so könnte Microsoft nach dem Erwerb von Activision Blizzard den Zugang zu seinen eigenen PC- und Konsolen-Videospielen gegenüber konkurrierenden Anbietern, die auch die oben genannten Dienstleistungen anbieten, abschotten. Das Spieleangebot von Microsoft ist jedoch ein entscheidender Bestandteil solcher noch junger Dienstleistungen”, heißt es in einer Pressemitteilung der EU-Kommission.
Die EU befürchtet außerdem, dass sich die Übernahme negativ auf den Markt für PC-Betriebssysteme auswirken könnte. Beispielsweise könnte eine Kopplung von Cloud-Streaming als Vertriebsweg für Spiele an die Windows-Plattform dazu führen, dass sich Nutzer gegen PCs mit anderen Betriebssystemen als Windows entscheiden.
Mit der eingehenden Untersuchung will die EU nun feststellen, ob sich ihre anfänglichen Bedenken bestätigen. Die Prüfung muss spätestens am 23. März 2023 abgeschlossen sein.
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