„Der Justizverwaltung ist ein enger Zeitrahmen vorgegeben: Bis zum 1. Januar 2026 muss digitales Arbeiten in allen deutschen Gerichtssälen möglich sein. Diese Transformation erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen Behörden, Entscheidungsträgern in der Justiz und Dienstleistern“, sagt Jan Christian Hesterberg von Arktis. Das IT-Systemhaus hat bisher 330 Gerichtssäle digitalisiert.
Digitale Technik soll künftig in allen deutschen Gerichtssälen die Abläufe vereinfachen und beispielsweise ermöglichen, dass Verfahrensbeteiligte nicht mehr zwingend physisch vor Ort sein müssen. Für die Umsetzung der zentralen Vorschrift zur Videovernehmung (§ 128a Zivilprozessordnung) nutzt Arktis eine eigene Videokonferenztechnik, mit der Richter beispielsweise Prozessbeteiligte per Live-Stream in den Gerichtssaal zuschalten. Die Vorsitzenden können damit auf Wunsch hybride oder sogar vollständig digitale Verhandlungen führen. Darüber hinaus sind künftig auch weitere Anwendungen wie automatische Aufzeichnungen oder Transkriptionsdienste möglich.
Das System ist so konzipiert, dass es auch in älteren Gebäuden ohne große Umbaumaßnahmen integriert werden kann. Wenn ein bereits installiertes System auf den neuesten Stand gebracht werden muss, werden meist nur einzelne Komponenten ausgetauscht oder ergänzt. Hesterberg: “Derzeit rüsten wir zum Beispiel zahlreiche Gerichtssäle in Niedersachsen mit neuen IP-Kameras aus. Diese benötigen im Gegensatz zu den USB-Vorgängermodellen keine besonderen Anforderungen an die Verkabelung und sind deutlich weniger anfällig für etwaige Störungen aufgrund von beispielsweise Übertragungsfehlern.“
Im Rahmen der Digitalisierung müssen die besonderen justizinternen und verfahrensspezifischen Prozessabläufe berücksichtigt werden. Dazu arbeitet die Arktis-Experten sowohl mit der Richterschaft als auch mit Anwälten eng zusammen. Vor allem der Datenschutz, die IT-Sicherheit und der reibungslose Einsatz während einer Gerichtsverhandlung haben höchste Priorität. Und nicht zuletzt muss der Einsatz einer Gerichtssaal-IT vor dem Hintergrund des auch in der Justiz herrschenden Nachwuchsmangels die Arbeitsbelastung der Richter spürbar reduzieren.
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