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Kommentar: Neues KI-Gesetz soll Einsatz in der EU regulieren

Das neue KI-Gesetz der EU soll einen kontrollierten Einsatz des Allzweckwerkzeugs Künstliche Intelligenz sicherstellen. Natürlich gibt es großartige Einsatzmöglichkeiten für die Technologie, es kam jedoch bereits zu zahlreichen Beispielen für unethischen Einsatz – einschließlich des Missbrauchs der Deepfake-Technologie. Es gab auch schon gefährliche Vorfälle im Zusammenhang mit KI in Bezug auf den Datenschutz, Betrug und die Manipulation von Informationen. Diese Fälle haben gezeigt, dass KI keine Technologie ist, die rückwirkend gesetzlich reguliert werden kann. Die Verabschiedung dieses Entwurfs schafft eine solide Grundlage für die künftige Entwicklung von KI und die damit verbundenen Gesetze. Er zeigt, dass die Risiken dieser Entwicklungen erkannt wurden und die möglichen Bedrohungen ernst genommen werden.

Gesetz bietet Spielraum für Unternehmen

Es handelt sich um ein risikobasiertes Gesetz, was bedeutet, dass es einen gewissen Spielraum für Unternehmen eröffnet. Es ist schwierig, eine Technologie gesetzlich zu regeln, die noch nicht eingesetzt wurde, da die Auswirkungen schwer vorhersehbar sind. Deshalb hat die EU einen Rahmen für die rechtliche Entwicklung geschaffen. Dieser soll Schutz vor böswilligem Einsatz von KI-Technologie, beispielsweise in Form von Deepfakes bieten. Täuschend echt aussehende Bildfälschungen können katastrophale Folgen haben.

KI muss gegen Cyberangriffe einsetzbar sein

Die Gesetzgebung konzentriert sich auf Aspekte der KI-Technologie, die dem Einzelnen schaden können. Wenn KI entwickelt wird, um defensiv eingesetzt zu werden, wird es keine rechtlichen Einschränkungen für Innovationen geben. Wenn sich zum Beispiel Malware, Phishing und Cyberangriffe weiterentwickeln, müssen die defensiven Gegenspieler mitwachsen dürfen. KI-generierte Telefonanrufe, die einen Bekannten in Not imitieren, können den Opfern sowohl emotionalen als auch finanziellen Schaden zufügen. Um die Folgen dieser Betrügereien einzudämmen, muss eine Stimmerkennungssoftware auf Mobiltelefone heruntergeladen werden, die winzige Details erkennen kann, um die Fälschung anhand des Tons entlarven zu können.

Technologieentwicklung darf Gesetzgebung nicht überholen

Die EU begann mit der Ausarbeitung der neuen Rechtsvorschriften bereits lange bevor der Hype um Anwendungen wie ChatGPT aufkam. Aus diesem Grund konnte nun bereits ein solider Entwurf des Gesetzes verabschiedet werden. Er ist gut geeignet, um erste Fragen zu klären und Startschwierigkeiten vorzubeugen, was sich auch an der deutlichen Befürwortung im Europäischen Parlament erkennen lässt. Es wird wichtig sein, dass die Gesetzgebung sich nicht als langwieriger Prozess gestaltet, während sich die Technologie schnell weiterentwickelt. Wenn die Entwicklung die Gesetzgebung überholt, kann es für Unternehmen schwierig werden, ihre Prozesse nachhaltig zu steuern.

EU ist Trendsetter

Mit dem KI-Gesetz schreitet die EU bei der Regulierung von Technologien erneut als Trendsetter voran. Auch wenn dies die Unternehmen dazu zwingt, innerhalb des Rahmenwerks zu operieren, werden Cyberkriminelle naturgemäß nicht eingeschränkt. Dies bedeutet aber auch, dass die Möglichkeit zur Entwicklung von KI-Oasen außerhalb der EU besteht, in denen die unethische Nutzung dieser Technologie nicht verboten ist. Es bleibt zu hoffen, dass andere Regierungen dem von der EU geschaffenen Präzedenzfall folgen werden.

Chris Vaughan

ist VP Technical Account Management bei Tanium.

Roger Homrich

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