Ein US-Bundesgericht hat entschieden, dass mit künstlicher Intelligenz erstellte Werke nicht urheberrechtlich geschützt werden können. Dem Urteil des Richters Beryl Howell zufolge ist die “menschliche Urheberschaft eine Grundvoraussetzung” für die Anwendung des Urheberrechts.
Der Richter betonte, dass das US-Urheberrecht so konzipiert sei, dass es sich an technische Entwicklungen anpasse. Dabei habe sich die Überzeugung durchgesetzt, dass die menschliche Mitwirkung “der Kern der Urheberrechtsfähigkeit” sei. Das gelte auch, wenn die “menschliche Kreativität durch neue Werkezuge oder in neue Medien kanalisiert wird”, heißt es in dem Urteil.
Ähnlich wurde das Gesetz bereits vor rund zehn Jahren ausgelegt. Damals ging es um ein von einem Affen aufgenommenes Selfie. Ein Gericht in den USA entschied, dass das Selfie nicht urheberrechtlich geschützt werden kann, weil es nicht von einer Person aufgenommen wurde.
Der Richter verglich per KI generierte Werke unter anderem mit Bildern einer Digitalkamera. Die Kamera erzeuge das Bild zwar technisch, aber erst nachdem ein Mensch das Bild konzipiert, Szene und Beleuchtung eingestellt und die Kameraparameter angepasst habe. Bei einer künstlichen Intelligenz sei der Mensch zwar an der Eingabeaufforderung beteiligt, die eigentliche Arbeit werde aber von einem Computer geleistet.
Zu dem Urteil kam es nach einer Klage eines Informatikers. Er hatte versucht, ein per KI-Software erstelltes Bild urheberrechtlich schützen zu lassen. Das US-Urheberrechtsamt hatte seinen Antrag jedoch abgelehnt. Allerdings entschied die Behörde auch, dass KI-unterstützte Kunst geschützt werden kann, falls ein Mensch sie “auf ausreichend kreative Weise ausgewählt und arrangiert hat”.
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