eco zum AI Act: Damit das Gesetz Wirkung zeigen kann, ist einheitliche Auslegung unerlässlich

Aufbau von Aufsichtsbehörden auf nationaler und EU-Ebene muss jetzt zügig vorangetrieben werden.

Am 21. Mai 2024 wollen die EU-Mitgliedstaaten den Artificial Intelligence Act (AI Act) final beschließen. Mit dem Gesetz hat die Europäische Union als erster internationaler Akteur ein umfassendes Regelwerk zur Regulierung Künstlicher Intelligenz (KI) geschaffen. Bereits im März hat das Europäische Parlament den AI Act verabschiedet. Das Votum der Mitgliedstaaten gilt als Formsache.  

Gesetz nicht unumstritten

Die Verordnung verfolgt unter anderem das Ziel, Grundrechte zu schützen, Vertrauen in KI-Anwendungen zu stärken und Innovationen zu ermöglichen. Allerding ist das Gesetz auch nicht unumstritten. So erfuhr die darin enthaltene Möglichkeit zur biometrischen Überwachung im öffentlichen Raum durch KI viel Kritik – auch eco äußerte hierzu klare Bedenken. Damit der AI Act Wirkung zeigen kann, ist eine einheitliche Auslegung und Anwendung des Rechtsrahmens in den Mitgliedstaaten notwendig, mahnt eco Vorstandsvorsitzender Oliver Süme. Die darin vorgesehenen Verhaltenskodizes seien zentral, um gleichermaßen Innovation zu fördern und die Rechtssicherheit von Unternehmen zu gewährleisten.  

„Einheitlich ausgelegte Pflichten, Anforderungen und Standards sind für ein echtes Level-Playing-Field in Europa unerlässlich. Die heute abstimmenden Mitgliedstaaten müssen sich bewusst sein, dass nationale Sonderwege die Gefahr einer Flickenteppich-Regelung erhöhen. Das geht zulasten des Binnenmarktes, da die Rechtsunsicherheit langfristig dazu führen wird, dass Innovation zunehmend außerhalb der EU stattfindet,“ erklärt Süme.  

Aufbau der neuen EU-Institutionen für KI

Ein enger Austausch zwischen den betroffenen Akteuren könne hier Abhilfe schaffen. Daher sei es wichtig, nun zügig die dafür notwendigen Aufsichtsbehörden auf nationaler und EU-Ebene zu schaffen. „Der Aufbau der neuen EU-Institutionen für Künstliche Intelligenz, allen voran das „AI Board“ und das „AI Office“, muss jetzt priorisiert werden, um sicherzustellen, dass die Anwendung und Auslegung des AI Acts mit der Geschwindigkeit, mit der sich KI entwickelt, und den damit einhergehenden neuen Anwendungsfällen mithalten kann,“ so Süme.  

Auf nationaler Ebene brauche man zudem Leitlinien und feste Ansprechpartner:innen für die Unternehmen, um ihnen den Umgang mit der komplexen Regulierung von KI zu erleichtern. Es sei nun an der Politik in den Mitgliedstaaten und auf EU-Ebene, Hilfestellung zu leisten – und das möglichst unbürokratisch. Einfachheit sollte so auch bei der Schaffung der im AI Act festgeschriebenen Reallabore im Fokus stehen.  

eco setzt sich für eine bürokratiearme und einheitliche Umsetzung des AI Act in Deutschland und Europa ein. Wesentliche Punkte, die es dabei aus Sicht der Internetwirtschaft zu beachten gilt, lesen Sie im Eckpunktepapier zur Umsetzung der EU KI-Verordnung (AI Act) 

 

Lesen Sie auch : KI auf dem Prüfstand