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Erst jedes vierte Unternehmen beschäftigt sich mit AI Act

Seit Anfang August gilt der AI Act. Bisher haben sich in Deutschland allerdings erst rund ein Viertel (24 Prozent) der Unternehmen mit dem neuen EU-weiten Regulierungsrahmen für Künstliche Intelligenz befasst. 21 Prozent starten gerade damit, lediglich 3 Prozent haben sich bereits intensiv mit dem AI Act beschäftigt.

Weitere 29 Prozent beabsichtigen zumindest, sich mit ihm noch auseinanderzusetzen. Zugleich sagen aber 16 Prozent, dass sie sich mit dem AI Act auch künftig nicht beschäftigen werden – und rund jedes vierte Unternehmen (24 Prozent) hat noch nie von der lange diskutierten EU-Regelung gehört. Das sind Ergebnisse einer Befragung von 602 Unternehmen aller Branchen im Auftrag des Digitalverbands Bitkom.

Unsicherheiten

„Unternehmen sollten sich mit dem AI Act befassen – und zwar frühzeitig. Der AI Act gibt Regeln für Anbieter und Betreiber von KI-Systemen und -Modellen vor, darunter fallen auch alle Unternehmen, die ein KI-System nicht selbst entwickeln, sondern entwickeln lassen oder eine marktübliche Standard-KI einsetzen“, sagt Bitkom-Präsident Ralf Wintergerst. „KI wird in immer mehr Anwendungen und in immer mehr Unternehmen Einzug halten. Der AI Act ist für alle verbindlich und das gilt auch dann, wenn einzelne Beschäftigte ohne Wissen des Unternehmens KI einsetzen.“

Noch gibt es große Unsicherheit in der Wirtschaft, welche Folgen der AI Act haben wird. 62 Prozent der Unternehmen sagen, der AI Act werde Entwicklung und Einsatz von KI rechtssicher machen. 53 Prozent gehen davon aus, dass er das Vertrauen in KI erhöhen wird. Umgekehrt befürchten aber 45 Prozent, dass der AI Act die Entwicklung von KI in Europa behindern wird, 41 Prozent glauben, dass er den Einsatz von KI in Europa behindern wird.

Eine breite Mehrheit von 69 Prozent der Unternehmen braucht nach eigenem Dafürhalten Hilfe bei der Auseinandersetzung mit dem AI Act. Wintergerst: „Wir dürfen beim AI Act nicht die Fehler der Datenschutz-Grundverordnung wiederholen. Die bestehenden und neu zu schaffenden Aufsichts- und Marktüberwachungsbehörden dürfen nicht nur kontrollieren und sanktionieren, sie müssen vor allem Hilfestellung liefern, wie Künstliche Intelligenz in Deutschland rechtskonform entwickelt und eingesetzt werden kann.“

Manuel

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