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AI Act: Durchblick im Regulierungsdickicht

Darf ich eine bestimmte KI-Anwendung anbieten oder in meinem Unternehmen verwenden? Und wenn ja, welche Voraussetzungen muss ich dafür erfüllen? Rechtliche Unsicherheiten sind für 40 Prozent der Unternehmen in Deutschland ein Hemmnis für den KI-Einsatz. Und sogar 68 Prozent jener Unternehmen, die KI bereits im Praxiseinsatz haben, sehen den Einsatz aufgrund rechtlicher Unsicherheiten behindert.

Mehr als zwei Drittel (69 Prozent) benötigen nach eigenem Bekunden Unterstützung bei der Auseinandersetzung mit der seit 1. August geltenden KI-Verordnung (AI Act). Vor dem Hintergrund dieser nicht näher erläuterten Zahlen hat der Digitalverband Bitkom ein Online-Tool veröffentlicht, mit dessen Hilfe Unternehmen in wenigen Schritten durch Fragen und Antwortoptionen geleitet werden.

Dabei können sie prüfen, ob ihr KI-System unter die Verordnung fällt und welche Maßnahmen sie gegebenenfalls ergreifen müssen. Begleitend zu dem Online-Tool stellt Bitkom einen Umsetzungsleitfaden bereit, der Hintergrundwissen vermittelt und Erläuterungen zu den einzelnen Prüfschritten enthält.

Konformitäts-Check

Der Leitfaden ist in einzelne Prüfungsschritte gegliedert, die als Fragen formuliert sind, und ergänzt das Online-Tool. Nach einer Einleitung zu den Zielen und der Systematik der KI-VO beginnt die Prüfung mit der Frage, ob überhaupt ein KI-System im Sinne der Verordnung vorliegt. Darauf folgen Fragen nach dem persönlichen und räumlichen Anwendungsbereich.

Im Anschluss wird die Risikoklassifizierung thematisiert. Je nachdem, welcher Risikoklasse das KI-System zugeordnet wird und in welche Gruppe von sogenannten Regelungsadressaten das Unternehmen fällt, werden die Compliance-Anforderungen der Verordnung nacheinander einzeln behandelt.

Am Ende wird für Anbieter Schritt für Schritt erklärt, wie die Konformität nachgewiesen werden kann und welche fortlaufenden Pflichten es zu erfüllen gilt. Schwerpunktmäßig geht es in dem Leitfaden um sogenannte „KI-Systeme mit konkretem Verwendungszweck“. Daneben wird auch auf KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck eingegangen.

„Wir brauchen mehr KI aus und in Deutschland. Deshalb helfen wir den Unternehmen in Deutschland ganz konkret und praxisnah dabei, KI-Angebote auf den Markt zu bringen und KI-Systeme im eigenen Unternehmen einzusetzen“, sagt Bitkom-Geschäftsleiterin Susanne Dehmel. „Bei der Umsetzung der KI-Verordnung sind noch einige Fragen offen. Die Politik ist gefordert, praxistaugliche und bürokratiearme Vorgaben zu schaffen und vor allem – anders als bei der Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung – nicht über die europaweiten Vorgaben hinauszugehen.“

Manuel

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