Transformation der Rechenzentren: Frist des Energieeffizienzgesetzes endet im März

Rechenzentrum (Bild: Shutterstock.com/You can more)

Zwischenbilanz nach 14 Monaten EnEfG: Die meisten Rechenzentren haben noch erheblichen Handlungsbedarf, sagt Gastautor Martin Weber von Prior1.

Am 31. März 2025 endet die nächste wichtige rechenzentrums-relevante Frist des Energieeffizienzgesetzes. Bis dahin müssen Rechenzentren ab 500 kW nicht-redundanter Nennanschlussleistung spätestens ihre Kennzahlen und Verbrauchsdaten für das Jahr 2024 an das Energieeffizienzregister melden. Die praktische Erfahrung aus über einem Jahr Beratungstätigkeit im Bereich EnEfG zeigt: Bei vielen Rechenzentren besteht noch Handlungsbedarf bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen. Dabei bietet das EnEfG auch Chancen, den RZ-Betrieb zukunftsfähig und nachhaltig aufzustellen.

Eine Analyse der bisherigen Umsetzungspraxis zeigt: Die technischen und organisatorischen Anforderungen sind erheblich – von der detaillierten Energiedatenerfassung über die Einführung von Umwelt- oder Energiemanagementsystemen bis zur Nutzung erneuerbarer Energien. Besonders die Einhaltung der in naher Zukunft vorgeschriebenen Effizienzkennwerte (in Form des PUE-Wertes) erfordern bei vielen Bestandsrechenzentren umfassende Modernisierungsmaßnahmen.

Zentrale Herausforderungen in der Praxis

Die erste Hürde für viele Betreiber liegt bereits in der Feststellung, ob ihr Rechenzentrum überhaupt unter das EnEfG fällt. Entscheidend ist die nicht-redundante elektrische Nennanschlussleistung – ein Kriterium, das in der Praxis oft Interpretationsspielraum lässt. Besonders in mischgenutzten Gebäuden, wo Rechenzentren nur einen Teil der Infrastruktur darstellen, gestaltet sich diese Bewertung komplex.

Die Energiedatenerfassung erweist sich als zweite große Herausforderung. Ein gesetzeskonformes Energiemonitoring erfordert mehrere Komponenten:

Lückenlose Erfassung aller relevanten Verbrauchsdaten
Das bedeutet, dass sämtliche Energieströme im Rechenzentrum kontinuierlich gemessen und dokumentiert werden müssen – von der Gesamtenergie über die IT-Last bis hin zu den Energiebedarfen der Klima- und Kältetechnik. Dies erfordert oft die Installation zusätzlicher Messpunkte und Sensoren.

Korrekte Berechnung der geforderten Kennzahlen
Das setzt voraus, dass die erfassten Rohdaten nach den gesetzlichen Vorgaben ausgewertet werden. Besonders die exakte Bestimmung des PUE-Werts erfordert eine präzise Abgrenzung zwischen IT-Energie und Infrastrukturenergie und in mischgenutzten Gebäuden zusätzlich zu nicht RZ-relevanten Verbrauchern.

Systematisches Berichtswesen für die jährliche Meldepflicht 
Dieses muss gewährleisten, dass die Daten nicht nur erfasst, sondern auch termingerecht in das vorgeschriebene Format des Effizienzregisters überführt werden können. Dies erfordert oft neue Prozesse und Verantwortlichkeiten.

Energieeffizienz als Kernherausforderung
Besondere Bedeutung kommt der Energieeffizienz zu: Die ab 2027 geltenden PUE-Grenzwerte werden von vielen Bestandsrechenzentren derzeit nicht erreicht. Die notwendigen Infrastrukturanpassungen zur Verbesserung der Energieeffizienz erfordern meist:

Umfangreiche technische Analysen
Eine fundierte Ist-Analyse der bestehenden Infrastruktur bildet die Basis für alle weiteren Maßnahmen. Sie umfasst die detaillierte Erfassung und Bewertung sämtlicher energierelevanter Komponenten. Ein besonderes Augenmerk wird hierbei auf die Klima- und Kältetechnik gelegt, da sie in der Regel den höchsten Energiebedarf in der versorgenden RZ-Infrastruktur und damit das größte Potenzial zur Optimierung darstellt. 

Detaillierte Modernisierungsplanung
Auf Basis der Analyseergebnisse erfolgt eine systematische Modernisierungsplanung. Diese berücksichtigt verschiedene technische Optionen und deren Wirtschaftlichkeit: von der Optimierung bestehender Anlagen durch den Anforderungen und Best Practices entsprechende Einregulierung bis hin zum vollständigen Austausch von Systemkomponenten. Entscheidend ist dabei die Integration der Maßnahmen in den laufenden Betrieb unter Berücksichtigung der vorgegebenen Verfügbarkeitsanforderungen.

Erhebliche Investitionen in die Infrastruktur
Neben der reinen Anlagentechnik müssen oft auch Monitoring-Systeme und teilweise auch die bauliche Infrastruktur angepasst werden. Die Erfahrung zeigt: Kein bisher begleitetes Rechenzentrum erfüllt bereits alle Anforderungen des EnEfG vollständig. Dies betrifft Betreiber quer durch alle Branchen. Besonders die Energieeffizienz der Anlagen sowie die technische Infrastruktur für das geforderte Energiemonitoring und die organisatorischen Strukturen für ein systematisches Energiemanagement weisen häufig noch Lücken auf.

Drängende Fristen erfordern zeitnahes Handeln

Das EnEfG definiert einen klaren Zeitplan für die Transformation der deutschen Rechenzentrumslandschaft. Die gesetzlichen Stichtage setzen Betreiber dabei unter erheblichen Zeitdruck, da parallel mehrere Anforderungen erfüllt werden müssen: Von der Einführung eines Energiemanagementsystems über die Umstellung auf erneuerbare Energien bis hin zur Einhaltung strenger Effizienzwerte. Die nächsten wichtigen Fristen müssen bereits in wenigen Wochen erfüllt werden, während andere Vorgaben einen Transformationspfad bis 2030 haben. Ein systematischer Überblick über die wichtigsten Termine:

Energiedatenmeldung 2024:
•    Große Rechenzentren ab 500 kW nicht-redundanter elektrischer Nennanschlussleistung müssen ihre vollständigen Kennzahlen und Verbrauchsdaten für das Berichtsjahr 2024 bis zum 31. März 2025 an das Rechenzentrumsregister übermitteln
•    Für Rechenzentren zwischen 300 und 500 kW endet die Meldefrist für die Daten des vergangenen Kalenderjahres am 1. Juli 2025.

Energiemanagement und erneuerbare Energien:
•    Seit Januar 2024 müssen mindestens 50% des Stroms aus erneuerbaren Energien stammen.
•    Bis Mitte 2025 ist ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder ein EU-konformes Umweltmanagementsystem zu implementieren. 
•    Die externe Zertifizierung bzw. Validierung des vorgenannten Managementsystems für öffentliche oder größere Rechenzentren muss bis 1. Januar 2026 erfolgen.
•    Ab Januar 2027 ist die vollständige Versorgung aller Rechenzentren mit elektrischer Energie aus erneuerbaren Quellen vorgeschrieben.

Effizienzanforderungen
Für Bestandsrechenzentren (in Betrieb vor 1. Juli 2026):
•    Ab Juli 2027: Nachweis eines PUE-Werts von maximal 1,5
•    Ab Juli 2030: Verschärfung auf einen PUE-Wert von maximal 1,3
Für neue Rechenzentren (Inbetriebnahme ab 1. Juli 2026):
•    PUE-Wert von maximal 1,2, der spätestens zwei Jahre nach Inbetriebnahme erreicht werden muss

Diese Termine setzen vor allem jene Betreiber unter Druck, die noch keine ausreichende Infrastruktur für ein detailliertes Energiemonitoring nutzen. Die Planung, Beschaffung, Installation und Inbetriebnahme der erforderlichen Messtechnik, die Implementierung von Erfassungssystemen sowie die Etablierung der notwendigen Prozesse benötigen erfahrungsgemäß mehrere Monate Vorlaufzeit. Zudem folgt daraufhin zunächst der notwendige Messzeitraum, bis die entsprechenden Jahreskennzahlen gebildet werden können. 

Darüber hinaus macht die Erfüllung der PUE-Grenzwerte bei vielen Bestandsrechenzentren umfangreiche Modernisierungsmaßnahmen notwendig, die ebenfalls frühzeitig geplant werden müssen.

 

Martin Weber

ist Berater bei Prior1.

 

 

 

 

 

 

Anzeige

Silicon - IT Deep Dive
sponsorisé
Deutsche Telekom: KI im Mittelstand