HartzIV-Software kostet nochmal dreistelligen Millionenbetrag
Weil die Software für die Auszahlung und Erfassung des Arbeitslosengeld 2 keine Anstalten macht, zu funktionieren, muss der gesamte Einsatzplan voraussichtlich verschoben werden.
Weil die Software für die Auszahlung und Erfassung des Arbeitslosengeld 2 (nach dem Gesetzkatalog Hartz IV benannt) keine Anstalten macht, zu funktionieren, muss der gesamte Einsatzplan voraussichtlich verschoben werden. Dadurch entstehen letztlich dem Steuerzahler Kosten in dreistelliger Millionenhöhe – zusätzlich zu den veranschlagten Kosten. Das geht aus einem Interview hervor, das der Chef der Bundesagentur für Arbeit (BA) mit der Financial Times Deutschland führte.
Danach könnte möglicherweise der alte Satz an Arbeitslosenunterstützung gezahlt werden, bis die Software fehlerfrei läuft. Auf diese Art zuviel gezahltes Geld, sollen die Empfänger dann nach der neuen Bestimmung später zurückzahlen. Dieser Notfallplan, der einiges an Verwaltungsaufwand erfordern dürfte, soll nach Aussagen von Vorstandsvorsitzendem Peter Clever den dreistelligen Millionenbetrag schlucken. Dabei räumt er ein, dass es schwierig sein dürfte, den zuviel gezahlten Betrag wieder zurückzufordern. Noch ist dafür keine Handhabe greifbar.
Klar scheint allerdings, dass die Mehrkosten aus Steuermitteln gezahlt werden müssen. Und dass der Notfallplan, der eine ebenfalls Kosten verursachende Modifikation der alten Software erfordert, in jedem Fall greifen wird, dessen ist sich auch schon ein Fachmann sicher. Der bayerische CSU-Staatssekretär Jürgen Heike ist Mitglied im BA-Verwaltungsrat und meint: “Da bin ich mir sicher – die Software hat zu viele Fehler.” Einstweilen melden aber auch die ersten Agenturen bundesweit, der Start der Software sei stabil verlaufen und der Auszahlung des geringeren Arbeitslosengeld 2 stehe am 1. Januar 2005 nichts im Wege.