IBM macht IT-Recycling zur goldenen Gans
IBM kündigt weltweite Ausdehnung seines ARS-Programms zur Rücknahme, Wiederverwertung und Entsorgung gebrauchter IT-Hardware an
Asset Recovery Solutions (ARS) heißt IBMs Konzept eines “sicheren und kosteneffizienten Weges” für Kunden, um Computer-Hardware, die sie nicht mehr benötigen, loszuwerden. Das Programm, das es bisher nur in der Region Amerika und einigen wenigen europäischen Staaten gab, gilt jetzt weltweit. IBM-Business-Partner erhalten Incentives, wenn sie das Programm ihren Kunden anbieten.
Big Blue nimmt eigene Computer-Hardware und auch die von anderen Herstellern zurück, bereitet die Geräte, soweit sie noch funktionstüchtig oder zu reparieren sind, wieder auf. Dann werden sie wahlweise als IBM-zertifizierte Gebrauchtsysteme wieder verkauft oder aber recycelt. Zum besonderen Service für IBM-Kunden gehört der Rückkauf der Geräte zum aktuellen Marktwert, das mehrmalige Überschreiben der Daten oder – falls gewünscht – auch das Zerstören der Festplatten und die Entsorgung von nicht mehr gebrauchsfähiger Hardware entsprechend den gesetzlichen Vorschriften des jeweiligen Landes. In der Europäischen Union unterhält das Unternehmen Produktions- und Recycling-Standorte in Mainz, Montpellier (Frankreich) und Nieder-Roden bei Rodgau. Die Kunden erhalten innerhalb von zwei Wochen einen detaillierten Bericht über den Zustand ihrer ausgedienten Systeme.
IBM ist bereits seit 20 Jahren in diesem Bereich tätig und offensichtlich wirtschaftlich sehr erfolgreich damit. Die Global Asset Recovery Services (GARS) gehören zusammen mit dem Bereich Leasing zur Abteilung IBM Global Financing, die mit einem Bestands-Volumen von rund 35 Milliarden Dollar nach eigenen Angaben der weltweit größte IT-Finanzier ist. Im Jahr 2003 wurden rund 22.000 Geräte pro Woche zurückgenommen und gebrauchtes Equipment für über 1,5 Milliarden Dollar wiederverkauft. “Mit der Erweiterung des ARS-Programms setzen wir uns an die Spitze bei globalen Lösungen für das Management überschüssiger und veralteter IT-Hardware”, erklärt Andrew Stubbs, Vice President Customer Financing and Sales and Global Asset Recovery Services EMEA (Europe, Middle East, Africa). Laut Stubbs werden derzeit rund 10 bis 15 Prozent aller von IBM weltweit verkauften Hardware auf diese Weise zweitverwertet oder entsorgt.
Der IT-Hersteller scheint auf das kommende Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten – umgangsprachlich unter dem Namen Elektronikschrott-Gesetz bekannt – vergleichsweise gut vorbereitet zu sein. Dabei geht es um die Umsetzung der EU-Richtlinien 2002/96/EG (WEEE – Waste Electrical and Electronic Equipment) und 2002/95/EG RoHS (Restriction of the use of certain Hazardous Substances in electrical and electronic equipment). Der Zeitplan sah vor, dass die Richtlinien bis zum 13. August 2004 in nationales Recht umgesetzt werden sollten, was aber bisher in kaum einem Staat der Europäischen Union der Fall ist. Es herrscht weitgehend Unklarheit, sicher ist nur, dass ab 13. August nächsten Jahres die Hersteller in Europa verpflichtet sind, Altgeräte sowohl von Geschäftskunden als auch aus dem privaten Bereich zurückzunehmen.
Dabei sind aber weniger die neuen Produkte, die ab diesem Zeitpunkt in Verkehr gebracht werden, das Problem, da sich die Hersteller darauf einstellen und entsprechende Konzepte dafür entwickeln können. Was derzeit niemand weiß, ist welches Volumen an Altgeräten, die vor diesem Stichtag verkauft wurden, dann aus den Privathaushalten kostenlos zurückgegeben wird. Im B-to-B-Bereich wird man sich im Rahmen des Neugeschäfts mit Handel und Kunden einigen können. Für den Consumer-Bereich, den die IT-Hersteller gemeinsam finanzieren müssen, gibt es aber derzeit keine Strategie.
Viele Kommunen und Städte haben bereits praktikable Insel-Lösungen entwickelt; es geht aber nun darum, die EU-Vorgaben in landesweite Gesetze zu gießen. Laut Victor Duart, Manager Environmental Affairs IBM EMEA, wird für den Global Player die Herausforderung darin bestehen, sich auf die Gesetze der einzelnen EU-Staaten einzustellen, unter Beibehaltung der Vorzüge des bestehenden ARS-Programms dafür einfache und effiziente Prozesse einzuführen. Er steuert darauf hin, die EU-Richtlinien letztlich als Wettbewerbsvorteil zu nutzen.