Telekom wegen Telefon-Spam verklagt
Der Bonner TK-Riese soll seinen Kunden Telefonwerbung aufgezwungen und Verträge untergeschoben haben.
Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die Deutsche Telekom verklagt. Der Bonner TK-Riese soll seinen Kunden Telefonwerbung aufgezwungen und Verträge untergeschoben haben.
In den Beratungsstellen und beim Bundesverband hätten sich diesbezüglich Beschwerden gehäuft. Allein die Verbraucherzentrale Brandenburg registrierte nach Angaben der vzbv seit Beginn des Jahres mehrere hundert Beschwerden. Die Betroffenen hätten von unerbetenen Anrufen im Auftrag der Deutschen Telekom berichtet, mit denen sie als Kunden für einen angeblich günstigeren Telefontarif geworben werden sollten. Bei Ablehnung sei den Kunden die Zusendung von Infomaterial angeboten worden, um das Angebot prüfen zu können. Statt bloßer Information hätten sie jedoch eine Auftragsbestätigung erhalten, obwohl sie ausdrücklich keine Zustimmung zu einem neuen Vertrag erteilt hatten.
Die Verbraucherzentralen sehen in der Vorgehensweise der Deutschen Telekom eine unzumutbare Belästigung der Verbraucher und einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Die Verbraucher nämlich seien genötigt, aktiv zu werden und den Vertrag unter Wahrung der Widerspruchsfrist zu widerrufen. “Nach unserem Eindruck hat die Deutsche Telekom die Kontrolle über ihre Vertriebsmitarbeiter und Call Center verloren”, so Patrick von Braunmühl, Fachbereichsleiter im vzbv.
Anfang dieses Jahres hatte die Telekom mit ihrer Telefonwerbung schon einmal die Gerichte beschäftigt. Damals verurteilte das Oberlandesgericht Köln das Bonner Unternehmen, unerwünschte Anrufe künftig zu unterlassen. Gegenstand dieses Verfahrens waren Verbraucherbeschwerden über unaufgeforderte Anrufe bei Telekom-Kunden durch Call-Center-Mitarbeiter. Daraufhin hatte die Telekom die Call-Center-Mitarbeiter laut vzbv aufgefordert nur noch solche Kunden anzurufen, die der Telefonwerbung ausdrücklich zugestimmt hätten. “Die anhaltend massiven Beschwerden aus dem gesamten Bundesgebiet bestätigen jedoch, dass es kein regionales Phänomen und kein Einzelfall war und ist”, so von Braunmühl.