Bundesrat stimmt TK-Überwachung zu

Der Bundesrat hat am Freitag den Regeln zur Überwachung der Telekommunikation (TKÜV) zugestimmt, die in mehr oder minder gleicher Form seit 1998 auf den Tischen der Abgeordneten liegen und vergangenes Jahr in ein Gesetz gegossen wurden.

Der Bundesrat hat am Freitag den Regeln zur Überwachung der Telekommunikation (TKÜV) zugestimmt, die in mehr oder minder gleicher Form seit 1998 (Stichwort: Großer Lauschangriff) auf den Tischen der Abgeordneten liegen und vergangenes Jahr in ein Gesetz gegossen wurden. Wie die alternativen Carrier kritisieren, ist aber die Frage der Kosten immer noch nicht geklärt. Sie erwarten in diesem Zusammenhang einiges von der neuen Regierung.

Der VATM, ein Verband der alternativen Carrier in Deutschland, begrüßte, dass der Bundesrat zugleich mit der Entscheidung die Regierung aufgefordert hatte, sich umgehend um die Entschädigungsregelung zu kümmern. Allerdings wollen die Anbieter, dass die Höhe der Ausgleichszahlungen, die die TK-Anbieter für staatliche Abhörmaßnahmen erhalten, schnell festgelegt wird. Dies ist bislang noch nicht geschehen, aber eine der Grundvoraussetzungen für die Anforderungen des Staates an die Unternehmen.

Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM, kritisiert, dass das Telekommunikationsgesetz (TKG)  bereits seit 2004 fertig sei, aber diese wichtige Frage noch nicht entschieden ist. Vor allem die technische Aufrüstung wollen die Unternehmen nicht aus eigener Tasche finanzieren, da doch der Staat, wie es heißt, das alleinige Interesse an den Maßnahmen habe. Vor allem die teure Bereitstellung von Abhörmaßnahmen von einem Inlandsanschluss ins Ausland ist unter Beschuss.

Die TKÜV regelt organisatorische und technische Fragen der Umsetzung von Telefonüberwachung, nicht die rechtliche Seite, die im TKG abgedeckt sein soll. Das TKG war zusammen mit anderen Projekten der Schröder-Regierung kurz vor den Wahlen auf Eis gelegt worden.