GI besorgt über Vorratsdatenspeicherung der EU
Die Gesellschaft für Informatik e.V. (GI) ist sehr besorgt über die Rechte der Bürger, sobald die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung umgesetzt ist.
Die GI fordert die Bundesregierung auf, besonders bei der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in nationales Recht Augenmaß zu bewahren. Dazu sei es nötig, einen angemessenen Ausgleich zwischen Strafverfolgungsinteressen und Grundrechtsschutz zu gewährleisten.
Daher fordert die GI, dass auf Vorrat gespeicherte Daten nur unter präzise definierten Bedingungen weitergegeben werden dürfen – selbstredend nur an die zuständigen Behörden. Ferner sollten für die Speicherdauer feste Regeln – sechs Monate etwa – herrschen, die idealerweise kontrollierbar sein könnten; Daten, die von besonderen Berufsgeheimnissen geschützt werden, seien von der Vorratsspeicherung auszunehmen; für die Provider, die mit der Speicherung zu tun haben, sei eine Entschädigung für die zusätzlichen Kosten festzusetzen.
GI-Präsident Jarke sagte: “Wir erwarten von der Bundesregierung, dass sie bei einem solch sensiblen Thema wie der der Speicherung und Weiterleitung persönlicher Daten ihrer Bürgerinnen und Bürger Augenmaß bewahrt und nur das in nationales Recht umsetzt, was die EU-Richtlinie fordert.” Spielräume wie bei der Dauer der Datenspeicherung müssten unbedingt zu Gunsten des Einzelnen ausgeschöpft werden. “Es darf nicht sein, dass Deutschland auf dem Gebiet der Einschränkung von Grundrechten wie der informationellen Selbstbestimmung weiter geht als die EU dies fordert”, so Jarke weiter.
Ferner erfülle es die GI mit Sorge, dass durch diese europäische Richtlinie zum ersten Mal das Prinzip verlassen wurde, dass für staatliche Überwachung nur die Daten zur Verfügung stehen, die für den Normalfall des Angebots und der Nutzung von Kommunikationsdiensten erforderlich sind. Statt dessen sollten Daten gespeichert werden, um allein im Ausnahmefall den Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung zu stehen. Besonders besorgniserregend ist der Umstand, dass die Informationsgesellschaft zunehmend in den Anwendungsbereich der Richtlinie hineinwächst, heißt es in einer Stellungnahme der Informatiker.
Immer mehr Lebensbereiche würden von Kommunikationsdiensten unterstützt; dadurch würden auch immer mehr Lebensäußerungen von der Vorratsspeicherung erfasst. In einer Welt allgegenwärtiger Datenverarbeitung könne somit nahezu das gesamte Leben aus den Daten der Vorratsspeicherung rekonstruiert werden, warnt die GI.