In Deutschland droht Hackern bis zu zehn Jahre Haft
Der beschlossene Gesetzesentwurf der Regierung zur Bekämpfung der Computerkrimialität hat die Strafbarkeit vorverlegt.
Künftig soll bereits schon der unbefugte Zugang zu besonders gesicherten Daten unter Überwindung von Sicherheitsvorkehrungen strafbar sein, selbst wenn keine Daten entwendet wurden. Damit gerät auch der Hacker in Konflikt mit dem Strafrecht, der ohne kriminelle Absicht Sicherheitsbarrieren überwindet. Der Regierungsentwurf setzt damit EU-Vorgaben über Angriffe auf Informationssysteme und Computerkriminalität in nationales Recht um.
Das deutlich verschärfte Recht will auch private Datenverarbeitungen schützen. Bisher ist Computersabotage nur bei Angriffen gegen Betriebe, Unternehmen und Behörden strafbar. Ferner werden jetzt auch so genannte DoS-Attacken (Denial of Service) geahndet. Das richtet sich gegen Attacken aus dem Internet, bei denen mit einer Vielzahl von Anfragen Server blockiert werden. Besonders schwere Fälle der Computersabotage können künftig mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren bestraft werden.
Bestraft wird auch, wer sich Daten aus einer nichtöffentlichen Datenübermittlung verschafft. Das neue Recht will zudem vorbeugend wirken und bereits gefährliche Vorbereitungen für Computerstraftaten ahnden. Sanktioniert wird insbesondere das “Herstellen, Überlassen, Verbreiten oder Verschaffen” von technischen Möglichkeiten (Hacker-Tools), die für illegale Zwecke angelegt sind.