Internet am Arbeitsplatz: CIOs können Privatnutzung nicht unterbinden

Internet und E-Mail sind aus dem Arbeitsalltag vieler Mitarbeiter nicht mehr wegzudenken. Von Recherchen bis hin zu dienstlichem Briefverkehr ersetzen die Möglichkeiten des Internets zunehmend die herkömmliche Kommunikation. Wie sollen CIOs und Admins mit dem heiklen Problem der privaten Nutzung des Internets umgehen?

Zunächst ist klar: Fast jeder tut es. 70 Prozent der deutschen Arbeitnehmer nutzen das Internet im Büro für private Zwecke. Das hat eine Umfrage des Sicherheitsexperten Avira ergeben. Jeder Fünfte geht demnach am Arbeitsplatz “hin und wieder, aber maximal 30 Minuten am Tag” zu persönlichen Zwecken ins Internet, beispielsweise um E-Mails an Freunde zu schreiben oder persönliche Dinge zu recherchieren.

Private Internetnutzung im Büroalltag ist durchaus verbreitet und weitgehend geduldet, denn: “Für die Unternehmen gestaltet es sich schwierig, das private Surf-Verhalten zu unterbinden”, so Tjark Auerbach, Gründer und Geschäftsführer von Avira.

“Viele Arbeitsschritte werden mittlerweile via Internet erledigt. Ein Surf-Verbot würde sich darüber hinaus negativ auf das Betriebsklima auswirken”, sagte Auerbach weiter. “Nur sechs Prozent der Befragten gaben an, dass ihr Arbeitgeber relevante Seiten wie die der E-Mail-Provider gesperrt hat. Fast ein Viertel der Befragten akzeptiert jedoch das Verbot des Arbeitgebers und unterlässt die private Internetnutzung am Arbeitsplatz.”

Basis für die Aussagen Auerbachs ist eine Umfrage: Avira hat im Februar 2918 Besuchern seiner Webseite free-av.de die “Gewissensfrage des Monats” gestellt: “Hand aufs Herz, surfen Sie privat am Arbeitsplatz?”

Das Unterbinden von privaten Surfgängen gestaltet sich für CIOs als äußerst schwierig, in den meisten Fällen ist es sogar unmöglich. Das Internet ist als Recherchemedium in den meisten Firmen unabdingbar geworden. Eine Reglementierung der Nutzung, um die private Nutzung einzuschränken oder gar zu unterbinden, würde eine Betriebsvereinbarung voraussetzen. Dabei müssen auch die Arbeitnehmervertreter hinzugezogen werden – ein langwieriger und durchaus kostenintensiver Prozess, da auch Anwälte hinzugezogen werden müssen. Aus diesem Grund finden sich solche Vereinbarungen in hiesigen Unternehmen eher selten.