Mobilcom-Gründer erhält Bewährungsstrafe
Das Kieler Landgericht verurteilte den Mobilcom-Gründer Gerhard Schmid zu einer Bewährungsstrafe wegen vorsätzlichen Bankrotts.
Der 56-jährige Ex-Milliardär muss damit nicht ins Gefängnis. Der Mobilcom-Gründer wurde am Montag wegen vorsätzlichen Bankrotts in drei Fällen zu einem Jahr und neun Monaten Haft verurteilt, welche zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Die Staatsanwaltschaft hatte zweieinhalb Jahr Haft gefordert. Schmid hatte, laut dem Vorwurf der Staatsanwaltschaft, im Herbst 2002 Bargeld und Unternehmensanteile im Wert von 1,2 Millionen Euro ‘beiseitegelegt’.
Schmids Verteidigung hat angekündigt, Revision gegen das Urteil einzulegen. Der Rechtsanwalt fordert einen Freispruch für Schmid.