Microsoft droht neue Millionenstrafe
Die EU-Kommission hat kein Unternehmen so auf dem Kieker wie Microsoft. Erneut wirft Brüssel dem Konzern den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung vor – diesmal aber in Sachen Internet Explorer.
Microsoft erwartet in Europa ein neues Kartellverfahren. Diesmal geht es jedoch nicht um die Bündelung des Windows Media Player mit Windows, sondern um den im Microsoft-Betriebssystem enthaltenen Browser Internet Explorer. Wie die EU-Kommission am Wochenende mitteilte, erhielt Microsoft in der vergangenen Woche einen Brief.
Darin legen die Kartellwächter ihre Kritikpunkte dar und werfen Microsoft den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung vor. “Aufgrund des bei der Untersuchung zusammengetragenen Beweismaterials kam die Kommission zu dem Schluss, dass die Bündelung von Internet Explorer und Windows, durch die der Internet Explorer weltweit auf 90 Prozent der PCs verfügbar ist, zu einer Verfälschung des Wettbewerbs zwischen konkurrierenden Web-Browsern führt”, heißt es in einer Erklärung der EU-Kommission. Dadurch werde ein Wettbewerbsvorteil für den Internet Explorer geschaffen, der durch andere Browser nicht ausgeglichen werden könne.
Die EU-Untersuchung geht auf eine 2007 eingereichte Beschwerde des norwegischen Browseranbieters Opera zurück. “Im Namen aller Internetnutzer begrüßen wir die Schritte der EU-Kommission, um den Wettbewerb in einem Markt wiederherzustellen, den Microsoft für mehr als ein Jahrzehnt eingeschränkt hat”, sagte Opera-CEO Jon von Tetzchner. Opera hat nach eigenen Angaben bei seiner Beschwerde dieselben Argumente benutzt, mit denen die EU bereits gegen die Bündelung von Windows und Media Player vorgegangen ist.
Microsoft hat nun acht Wochen Zeit, um zu reagieren. Danach steht dem Unternehmen noch das Recht auf eine mündliche Anhörung zu.”Wir sehen uns in der Verpflichtung, unsere Geschäfte in voller Übereinstimmung mit den europäischen Gesetzen zu führen”, hieß es aus Redmond. Man prüfe derzeit die Beschwerde aus Brüssel. Weitere Details wollte das Unternehmen mit Hinblick auf das laufende Verfahren nicht mitteilen.