Prozess gegen Tauss ab Mai
Wie das Landgericht Karlsruhe am Freitag mitteilte, soll die Verhandlung gegen den ehemaligen Abgeordneten am 18. Mai beginnen. Angesetzt sind insgesamt fünf Verhandlungstage.
So hat die 2. Große Strafkammer die Anklage wegen des Besitzes kinderpornografischer Dateien auf dem Rechner von Tauss voll zugestimmt.
Tauss gesteht den Besitz von DVDs und Fotos mit kinderpornografischem Material ein. Der ehemalige Abgeordnete erklärt jedoch, dieses Material für Recherchen verwendet zu haben. Er habe daraus Erkenntnisse gewinnen wollen, die er in seine politische Arbeit habe einfließen lassen wollen.
Um der SPD keinen Imageschaden zuzufügen, ist Tauss aus der Partei ausgetreten. Auch für den Bundestag kandidiert Tauss nicht mehr. Inzwischen ist Tauss Mitglied der Piratenpartei.