Neue Kritik am Arbeitnehmerdatenschutz
Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder wollen Nachbesserungen am Entwurf eines Beschäftigungsdatenschutzgesetzes, den das Bundesinnenministerium kürzlich vorgelegt hat. In einer Entschließung kritisieren sie, dass die Registrierung und Überwachung von Arbeitnehmern nur unzureichend begrenzt werden.
“Sollte der Entwurf in dieser Form verabschiedet werden, wäre in zentralen Bereichen des Arbeitslebens sogar eine Verschlechterung des Datenschutzes der Beschäftigten zu befürchten”, sagte Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.
Peter Schaar
Foto: Bund
“Dazu gehört die weit reichende Erlaubnis, Daten über Bewerber und Beschäftigte ohne deren Wissen gezielt im Internet zu recherchieren und zu nutzen.” Auch die Verwendung von Beschäftigtendaten zur Verhinderung und Aufdeckung von Vertragsverletzungen, Straftaten und Ordnungswidrigkeiten sei viel zu weit gefasst.
“Im Ergebnis erhielten Arbeitgeber damit Befugnisse, die sogar über diejenigen von Strafverfolgungsbehörden und der Polizei hinausgingen.” Das Ziel, einen Ausgleich zwischen den berechtigten Informationsinteressen des Arbeitgebers und dem Persönlichkeitsrecht des Beschäftigten zu schaffen, wurde verfehlt, so Schaar.
Das Innenministerium hatte den Referentenentwurf Anfang Juni an die Bundesländer verschickt. Geht alles nach Plan, soll das Gesetz Mitte Juli vom Kabinett beschlossen werden. Der Entwurf ist bei netzpolitik.org verfügbar.