eiPott: Apple giftet gegen einen Eierbecher

Der eiPott kann – wie das geschriebene Wort unmissverständlich deutlich macht – ein Ei tragen. Laut gesprochen aber wird aus dem Eierbecher – richtig, ein Kult-Gadget aus dem Hause Apple. Dort lässt man sich derartige Zufälle am Frühstückstisch nicht gefallen.

Apple erwirkte kürzlich vor dem Hamburger Oberlandesgericht eine einstweilige Verfügung gegen das Odenwalder Unternehmen Koziol. Dir Firma darf den 2009 auf den Markt gebrachten Eierbecher nicht mehr eiPott nennen um Verwechslungen mit dem iPod zu vermeiden.

Ja, der Eierbecher spielt bewusst mit dem bekannten Apple-Design aber die Frage, wie groß die Verwechslungsgefahr ist, verbietet sich eigentlich von selbst. Das räumten auch die Richter ein. Allerdings, argumentieren sie, werde die Marke iPod in unerlaubter Weise ausgebeutet.

eiPott
Das Objekt des Eier-Streits.
Foto: Koziol

“Zwar ist die Verwendung des Zeichens ‘eiPott’ für einen Eierbecher in Anlehnung an die Marke der Antragsstellerin ohne Zweifel eine witzige Idee. Das reicht aber allein noch nicht, um sie mit der Kunstfreiheit zu rechtfertigen”, heißt es in der Urteilsbegründung. Eine humorvolle oder parodistische Auseinandersetzung mit Apple sei nicht zu erkennen.

Weil man bei Koziol kein Ordnungsgeld von 250.000 Euro riskieren will, steht das Frühstücks-Gadget deshalb ab sofort unter dem Namen “Pott” in den Verkaufsregalen. Dabei will es das Familienunternehmen aber nicht belassen. Koziol gedenkt, ein Hauptsacheverfahren anzustrengen und prüfen zu lassen, ob die von Apple angemeldeten Ansprüche überhaupt eine sachliche Grundlage haben.

Darüber hinaus reagiert das Unternehmen durchaus kreativ auf die Situation. Auf der Webseite findet sich ein Spiel namens ‘eiPlay’. Dabei müssen alle Eier mit einem Pott aufgefangen werden – unter Berücksichtigung des Apfels versteht sich.