Reform der Rundfunkgebühren: Keine Datenschutzbedenken
Der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Hans Peter Bull hat ein Gutachten zur geplanten Neuregelung der Rundfunkgebühr veröffentlicht. Demnach sind die geplanten Änderungen im Hinblick auf den Datenschutz unbedenklich. In Auftrag gegeben hatten die Studie ARD und ZDF.
Die Vorschriften des im Entwurf vorliegenden Rundfunkbeitragsstaatsvertrags seien mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben vereinbar, heißt es in der 63-seitigen Untersuchung von Hans Peter Bull.
Insbesondere der geplante einmalige Meldedatenabgleich, regelmäßige Meldedatenübermittlungen und Anzeige- sowie Auskunftspflichten der Beitragspflichtigen seien datenschutzrechtlich nicht zu beanstanden. Das gelte auch für Auskunftsrechte gegenüber öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen.
Bull verwies darauf, dass an der Datenübermittlung durch das Melderegister auch in anderen Fällen kein Anstoß genommen werde, beispielsweise bei der Übermittlung persönlicher Daten an die Finanzämter. Grundsätzlich wird nach seinen Worten mit der Umstellung von der bisherigen Rundfunkgebühr auf einen Rundfunkbeitrag mehr Beitragsgerechtigkeit geschaffen.
Tatsächlich ist das der Knackpunkt des “Rundfunkbeitragsstaatsvertrags”, der auf Initiative der Bundesländer vorangetrieben wird. Statt der bisherigen Rundfunkgebühr für einzelne Empfangsgeräte ist ein allgemeiner Rundfunkbeitrag vorgesehen. Diesen müssten alle Wohnungs- und Betriebsstätteninhaber zahlen. Bei der Umstellung auf den neuen Ansatz ist zunächst ein einmaliger Abgleich der Meldedaten, die bei den Einwohnermeldeämtern vorhanden sind, mit den Beständen der Rundfunkanstalten vorgesehen. Ihnen soll später ein weiterer Austausch personenbezogener Informationen folgen. Datenschützer warnen vor dem Aufbau einer “Supermeldebehörde”.
Das jetzt vorgestellte Gutachten soll solche Bedenken entkräften. ARD und ZDF begrüßten das Ergebnis: “Für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist es von großer Bedeutung, dass die Neuordnung der Rundfunkfinanzierung höchsten datenschutzrechtlichen Anforderungen genügt. Es ist daher erfreulich, dass ein ausgewiesener Fachmann auf diesem Gebiet die Regelungen im Staatsvertragsentwurf unter datenschutzrechtlichen Aspekten für geeignet, erforderlich und angemessen hält”, erklärte SWR-Justitiar Hermann Eicher.
ZDF-Justitiar Carl-Eugen Eberle kritisierte, dass das Thema Datenschutz vielfach in den Medien benutzt werde, um bestimmte Vorhaben zu verhindern. “Datenschutz ist ein Reizthema”, sagte Eberle. Mit dem Gutachten hätten sich ARD und ZDF aus der Argumentation zurückgezogen und einen unabhängigen Fachmann zu Wort kommen lassen.