Diese Gebühr wird fällig, wenn man nur einen Internet-PC oder ein Smartphone besitzt, jedoch kein Radio- oder TV-Gerät bereithält. Wer einen Fernseher hat, zahlt derzeit monatlich 17,98 Euro. Wer nur ein Radio hat Radio nutzt, berappt monatlich ebenfalls 5,76 Euro.
Die Kläger hatten argumentiert, dass sie ihren PC gar nicht zum Rundfunk-Empfang nutzen – auch wenn die Geräte technisch dafür ausgerüstet sind. Sie würden die Geräte lediglich für Schreibarbeiten, beruflich bedingte Internetrecherchen oder für die vom Finanzamt geforderte elektronische Übermittlung von Umsatzsteuervoranmeldungen nutzen.
Fernsehempfänger oder Radiogeräte würden sie nicht zusätzlich bereithalten, so die Kläger. Dass die PCs theoretisch auch für den Empfang von Rundfunksendungen benutzt werden könnten, rechtfertige nicht die Forderung nach Rundfunkgebühren.
Die Vertreter der Rundfunkanstalten wiesen in der Verhandlung unter anderem darauf hin, dass vor allem jüngere Nutzer zunehmend dazu übergingen, Hörfunk und TV nur noch über das Internet zu verfolgen und deshalb zum Teil auch keine separaten Empfangsgeräte mehr bereithielten.
Würde man diese Nutzer nicht zur Gebührenzahlung heranziehen, würden die Besitzer herkömmlicher Geräte unangemessen benachteiligt, hieß es. Zudem bestehe die Gefahr, dass es zu einer Art “Gebührenflucht” komme, wenn Computer entweder ganz von der Gebührenpflicht befreit würden oder nur die verminderte Grundgebühr zu zahlen sei.
Die Bundesverwaltungsrichter entschieden zugunsten der Rundfunkanstalten und wiesen die Revision der drei Kläger gegen abschlägige Urteile der Vorinstanzen zurück. Bei internetfähigen PCs handele es sich um Rundfunkempfangsgeräte im Sinne des Rundfunkgebührenstaatsvertrags, so die Leipziger Richter.
Für die Gebührenpflicht kommt es nach den Regelungen dieses Vertrags lediglich darauf an, ob die Geräte zum Empfang bereit gehalten werden – nicht aber darauf, ob der Inhaber tatsächlich Radio- beziehungsweise TV-Sendungen mit dem Rechner empfängt. Ebenso sei es unerheblich, ob der PC mit dem Internet verbunden sei, er müsse technisch nur dazu in der Lage sei.
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...falscher Ansatz gewählt
Tja, leider haben sie da den falschen Ansatz gewählt, nachdem die Computer ja schon eindeutig in den Staatsvertrag aufgenommen wurden.
Sie hätten lieber versuchen sollen, die Internetgebühren, die sie zahlen, von der GEZ einzuklagen, denn wenn Internet als Grundversorgung angesehen wird, dann muss die GEZ doch auch dafür sorgen, dass sie zur Verfügung steht, oder sehe ich das was falsch???
Es bleibt ein Skandal
Die Rundfunkgebühren sind und bleiben ein Skandal. Sie sind eine reine Kopfsteuer und damit nicht sozialverträglich. Die öffentlichen Sender verbreiten sich erst im Internet und behaupten dann jeder PC könne sie empfangen und damit sei eine Zahlungspflicht verbunden.
Der einfache Ausweg wäre ein Dongle oder Smartcard, wer ihn nicht hat kann auch keine ARD / ZDF empfangen.
Leider gibt es keine Lobby für geschröpfte Bürger.
Ja, da fehlt ein Aspekt
Die Grundversorgung ist durch DVB-T und Radiosender landesweit sichergestellt. Bei dem Angebot über das Internet handelt es sich um einen optionalen Verbreitungsweg, der eher mit DVB-C oder sonstigen Kabelanschlüssen (welche ja auch Zusatzkosten verursachen) verglichen wird. Auch die Ausstrahlung des offentlich rechtlichen Rundfunks per Kabel und Satellit wird ja (sinnvoller Weise) über die Gebühren finanziert, die eigentlich nur für die Grundversorgung gedacht sind. Kein Wunder also, dass das Geld nicht reicht, wenn man 3 bis 4 statt einen zugedachten Verbreitungsweg nutzt. Ungerecht sind die Gebühren auf jeden Fall. Wären sie aber wenigstens niedriger, würden sich sicherlich mehr Nutzer einsichtig zeigen, dass unabhängiger öffentlich rechtlicher Rundfunk eine (im Prinzip) gute Erfindung sei.
Verrückte Welt......
Da haben also die hohen Herren der Judikative entschieden, daß ALLEIN die theoretische Möglichkeit des Rundfunk-/TV- Empfangs die Gebührenpflicht nach sich zieht! Ich denke, ich werde ein Buch schreiben und dieses öffentlich zugänglich machen. Danach werde ich reich, denn für die (wiederum) theoretische Möglichkeit, daß das gelesen werden KANN/KÖNNTE, bin ich dann ja wohl einnahmeberechtigt!!??!!??!!??!!!
Dabei fällt mir ein, wie sieht's eigentlich mit der Verurteilung der GESAMTEN männlichen Bevölkerung dieses Planeten aus????? Immerhin haben wir jeder die Vorrichtung (und damit die Möglichkeit) eine Vergewaltigung zu begehen!?!
Verstehe einer noch diese Fuzzies...........
Da fällt mir was ein ....
Nachdem ja die nun per Richterspruch beschlosse GEZ hinlangmentalität legalisiert ist, kommt mir so eine Überlegung ...
... gemäß der Tatsache, das ein PC nur in der Lage sein muss Internetradio zu empfangen - und unabhägig das Tatsache da jemand kein Radio damit hört trotzdem zur Kasse gebeten wird, beantrage ich ab sofort Kindergeld für 15 weitere Kinder.
Nicht das ich diese hätte, aber ich wäre in der Lage diese in die Welt zu setzen.
Mal ehrlich ... in die Reihen der allergrößten "hinlanger", gehört jetzt neben GEMA und Tankstellen, jatzt auch die GEZ ganz fett dazu.
Wer sowas genehmigt hängt wohl am Tropf der Kläger. Bei normalem Gerechtigkeitsempfinden würe es sowas nicht geben ....
GEZ abschaffen und die ÖRR dazu, weil
die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (ich nennen sie ÖRR) uns nicht aufklären, sondern uns bewusst verdummen!! Im ganzen Internet finde ich keine Vergleiche, wie unsere Nachbarn das Problem "neuartige Rundfunkempfänger / Internet" regeln. In Spanien gibt es m. E. überhaupt keine Rundfunkgebühr!
Und das neuen Modell ab 2013 wird in den Medien und bei ARD&ZDF immer noch als "Haushaltsmodell" bezeichnet, obwohl es längst schon ein "Wohnungsmodell" geworden ist. Das Schnüffeln fängt 2013 erst richtig an! Artiel 3 des Grundgesetzes wird verletzt! Wie ich lebe und mit wem, das geht diesen GEZ-Schnüfflern nichts an! Und es ist unerheblich,. ob eine EDV-Anlage auf mich angesetzt wird (Datenabgleich mit vielen Behörden) oder ob in Zweifelösfällen ein GEZ-Schnüffle frnnovh vor meiner Türe steht, ist unerheblich. Stasi und totalitäre Staaten wären froh gewesen, wenn sie deratige Rechte und Technik gehabt hätten.
Ich werde versuchen, dieses Modell vor das BVG zu bringen, denn die Gutachten , von ARD&ZDF in Auftrag gegeben, sind mehr als nur Bullshit!
Die reinste Hetze auf "Schwarzseher". Die Herren können sich immer noch nicht vorstellen, dass durch Internet die Grundversorgung erfüllt ist und die gescvhönten Nachrichten des Staatsfernsehens einfach nicht mehr so gefragt sind. Nur durch Zufal erfahren wir, dass die Griechen und Franzosen mit 60 in Rente gehen. Uns will man beibreingen, dass mit 66 Haren das leben erst anfängt! So nicht! Wer klagt mit mir. Mehr dazu auf meiner Internetseite über Rundfunkgebuehren.Com schau rein.