Blogger haften für verlinkte Youtube-Videos
Nach einem aktuellen Urteil des Landgerichts Hamburgs haften Blogger für die Verlinkung auf rechtswidrige Youtube-Videos. Das Gericht sah den Blogger auch in der Pflicht, sich vor der Verlinkung selbst über die Rechtmäßigkeit des Videos zu informieren. Rechtsanwalt Christian Solmecke kommentiert das Urteil sehr kritisch.
Das Online-Videoportal YouTube ist immer wieder das Thema rechtlicher Auseinandersetzungen. Ob es dabei um GEMA-Beiträge, Urheberrechtsverletzungen oder um andere Rechtsbereiche geht, ist nebensächlich. Viele Homepage-Betreiber, Facebook-Anwender und Blogger fragen sich nämlich schon lange, ob sie gegebenenfalls auch vor Gericht haftbar gemacht werden können – für YouTube-Videos, die sie verlinkt oder in die eigenen Seiten eingebettet haben.
Jetzt kommt die erste Antwort: Ja, sie können haftbar gemacht werden. Das entsprechende Urteil sprach am 18. Mai das Landgericht Hamburg (Az.: 324 O 596/11).
Haftung eines Bloggers auf Unterlassung – ein eingebettetes YouTube-Video betreffend
Im aktuell verhandelten Fall ging es darum: Das ZDF (WISO) hat einen Filmbeitrag über einen umstrittenen, deutschen Krebsarzt gedreht. Dieser Beitrag ist auch als Clip bei YouTube zu finden.
Ein Blogger hat das Thema aufgegriffen und einen eigenen Beitrag über den Arzt geschrieben, in den nun das besagte YouTube-Video des öffentlich-rechtlichen Senders als “Embedded-Video” integriert wurde.
Der Arzt hatte dem ZDF zuvor bereits per einstweiliger Verfügung des Landgericht Hamburgs die weitere Verbreitung und Ausstrahlung des Filmbeitrags untersagen lassen. Dies war dem Blogger aber nicht bekannt. Er wusste allerdings, dass der Arzt rechtlich gegen das ZDF und den entsprechenden Filmbeitrag vorgeht.
Das Landgericht Hamburg urteilte nun, dass der Blogger als Verbreiter des streitgegenständlichen Fernsehbeitrags sehr wohl auf Unterlassung haftet, weil das Persönlichkeitsrecht des Arztes verletzt wurde: Das ZDF soll mit versteckter Kamera in den Praxisräumen des Arztes gedreht haben.
Das Landgericht Hamburg gesteht dem Blogger zu, dass dieser sich den Beitrag nicht zu eigen gemacht hat. Aber auch, wenn er nur als “mittelbarer Störer” betrachtet werden kann, fordert das Gericht dennoch explizite Prüfpflichten vom Blogger ein. Das Gericht gab an, dass der Blogger nicht auf die Rechtmäßigkeit des ZDF-Beitrags hätte vertrauen dürfen. Da ihm bekannt war, dass der Arzt rechtlich gegen das ZDF vorgeht, hätte er vor dem Einbetten des Videos beim Arzt nachfragen müssen, ob eine Veröffentlichung möglich sei.
Kommentar zum Urteil
Das Urteil ist meiner Ansicht nach völlig falsch. Es geht in die falsche Richtung und schränkt die Meinungsfreiheit im Web deutlich ein. Jede Diskussion, die gerade in den öffentlichen Blogs sehr schnell und kontrovers geführt werden kann, wird so im Keim erstickt, wenn die Blogger für jedes verlinkte Video sofort haftbar gemacht werden können.
Die vom Landgericht Hamburg angesetzten Prüfpflichten gehen zu weit und sind gerade für Blogger kaum umzusetzen.
Die Rechtsauffassung in unserer Kanzlei geht dahin, dass ein Anwender im Internet nur dann für ein verlinktes Video haften kann, wenn ihm klar bewusst ist, dass die Inhalte illegal sind.
Bis hier die Gerichte eindeutiger urteilen, empfehle ich allen Homepage-Betreibern, Facebook-Nutzern und Bloggern aus Sicherheitsgründen, nur eigene Texte, Fotos und Videos zu veröffentlichen.
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