silicon.de-Blogger Michael Pauly macht es mit der Cloud wie mit seiner Lieblings-Kaffee-Tasse: Er nimmt sie einfach überhall hin mit. Und so wie wir heute unsere eigenen Geräte im Unternehmen nutzen, etablieren sich Verbraucher-Anbegote aus der Cloud in der Nutzung am Arbeitsplatz. Pauly nennt das Bring Your Own Cloud (BYOC), nur dass sich die ganz einfach über den Browser nutzen lässt.
Nachdem ich vor zwei Jahren schon recht erfolglos war, mein eigenes Device – sprich meine Tasse –mangels Standardisierung meiner favorisierten Kaffeeverkaufskette zu verwenden, starte ich einen erneuten Versuch. Dieses Mal halte ich mich jedoch nicht an so schnöden materiellen Dingen auf. Nein, dieses Mal bin ich vollständig virtuell. Ich bringe, wie soll es im Cloud Computing Zeitalter anders sein, meine eigene Cloud mit. Sozusagen BRING YOUR OWN CLOUD (BYOC).
Im Privaten mache ich das schon lange. Seit Jahren schon habe ich immer einen Teil meiner Auto- und Versicherungsdokumente in meiner Cloud mit dabei. Das zahlte sich vor ein paar Tagen aus, als ich unverhofft – und auch unvorbereitet – mit meinem Wagen in die Werkstatt musste. Die Geschichte ist schnell erzählt. Die freundliche Dame am Serviceschalter gewährte mir schnell Zugriff auf mein Mediencenter und schon hatte ich alles, was sie brauchte. Es wäre noch schneller gegangen, hätte ich mein Smartphone dabei gehabt.
Ähnlich spielt sich das auch heute in vielen Unternehmen ab. Neben Cloud-Anwendungen wie Dropbox werden auch Texte gemeinsam in der Cloud geschrieben und bearbeitet. Und wenn das alle machen und es sich “nur” um den schnellen Austausch von ein paar Dateien handelt, dann ist es doch sicher nicht so schlimm, wenn ich mal meine (private) Dropbox & Co. verwende, oder?
OK, es gibt da ein paar rechtliche Aspekte, je nach Anbieter. Das fängt damit an, dass es schon mal passieren kann, dass ich, wenn ich die AGBs ernst nehme, auf die Rechte an meinen Dokumenten verzichte. Wobei, weg sind die Rechte nicht. Sie hat dann nur ein anderer! Naja, das Schöne ist, dass man das dem Dokument nicht ansieht. Und was man nicht sieht, das gibt es (meist) auch nicht ;-).
Spannender wird es, wenn ich dann noch weg von einer solch einfachen IaaS-Lösung, hin zu einer SaaS-Lösung gehe. Was soll ich sagen, es wird nicht einfacher. Im Gegenteil, bei genauer Betrachtung kommen noch Fragen bezüglich der Nutzungsrechte, Security, das Eigentum an den dort erzeugten Daten etc. hinzu.
“Das ist doch alles nicht so kritisch”, höre ich jetzt einige von Ihnen sagen. “So ein bisschen Dropbox schadet doch nicht. Das ist doch nur ein “Kavaliersdelikt” und, wenn die IT-Abteilung etwas Vergleichbares hätte, dann würde ich auch diesen Service verwenden.”
Das mag sein. Aber, wie so oft, fängt es auch hier meist klein an. Meine Erfahrung dabei ist, dass es nicht dabei bleibt. Schnell werden auch (praktische) Online-Konvertierungstools verwendet, weil der Geschäftspartner die Daten in einem anderen Format benötigt. Oder ich analysiere “mal eben” meine Anwendung oder meine Daten mit Hilfe eines Public Cloud-Service und erzeuge daraus die fancy 3D-Grafik. Wo sich dann eine Kopie ihrer Daten befindet, das brauche ich Ihnen ja nicht zu sagen. Dazu bedarf es dann noch nicht mal PRISM und der NSA.
Mein Fazit: BYOC ist für den Nutzer deutlich einfacher zu handhaben als BYOD. Ich muss kein Endgerät ins Firmennetz bringen. Ich brauche keine Zugangsdaten zu irgendwelchen Servern. Nein, alles was ich brauche, liefert mir die IT-Abteilung schon betriebsfertig: einen Browser und einen Internetzugang. Dabei sind die rechtlichen Fragen, jedoch die gleichen wie bei BYOD, wenn nicht sogar etwas kritischer. Und hierauf brauchen wir eine Antwort. Für BYOD gibt es inzwischen Cloud-Angebote, die mich unterstützen können. Für den Bereich Bring Your Own Cloud, bin ich noch auf der Suche. Aber vielleicht haben Sie bereits eine Idee. Lassen Sie es mich wissen.
Ihr Michael Pauly
Hallo,
der Link auf die Google-AGB ist gut….allerdings steht dort explizit, dass jeder Nutzer natürlich die Rechte an seinem Dokument behält. Die diesbezüglichen Sorgen des Bloggers sind also explizit unbegründet…einfach dem Link folgen. Dort steht:
“Sie bleiben im Besitz aller intellektuellen Eigentumsrechte, die Sie an den Inhalten besitzen. Kurz: Was Ihnen gehört, bleibt Ihres”.
Von daher: Soooo schlecht ist BYOC gar nicht.
Grüße
Anstelle von DropBox & Co. liese sich auch einfach ein Zugriff auf das heimische NAS realisieren. Dazu gibt es auch Apps fürs Smartphone mit denen dann Remote von überall darauf zugegriffen werden kann.
Nomen est Omen:
Die beste Antwort auf BYOC ist OwnCloud.org !! :)
“OK, es gibt da ein paar rechtliche Aspekte, je nach Anbieter. Das fängt damit an, dass es schon mal passieren kann, dass ich, wenn ich die AGBs ernst nehme, auf die Rechte an meinen Dokumenten verzichte.”
und genau das ist für mich ein No-Go, auch wenn man etwas länger suchen muss, so lohnt sich doch immer ein Blick in die AGB’s und wenn die mir versichern, dass meine Dokumente meine bleiben, dann gebe ich dem Anbieter eine Chance.
um so glücklicher bin ich, in goneo einen Anbieter mit deutschem Serverstandort gefunden zu haben, in dessen Nutzungbsedingungen fest vereinbart ist, dass ich der Inhaber meiner Dateien bleibe und keine Rechte abgebe.