Störerhaftung wird Teil der Wahlprogramme von SPD & Co.
Zwischen der SPD und der Bundesregierung herrscht aktuell Uneinigkeit über den rechtlichen Umgang mit der sogenannten Störerhaftung. Sie wird breit diskutiert und wirft viele offene Fragen auf. Vor allem für die Bereitstellung von öffentlichen Hot-Spots hat die Störerhaftung weitreichende Konsequenzen, wie Rechtsanwalt Jakob Wahlers erklärt.
Jeder Internetnutzer wird zum potentiellen Störer
Zurzeit wird die Störerhaftung gerade im Filesharing-Bereich diskutiert und in Frage gestellt. Als Störer haftet demnach grundsätzlich jeder, der einen nicht ausreichend gesicherten W-LAN-Anschluss hat und somit die Möglichkeit schafft, über den Internetanschluss bspw. Filesharing zu betreiben. Dies wurde im Jahr 2010 durch das Urteil “Sommer unseres Lebens” vom BGH entschieden.
Das Schaffen dieser potentiellen Gefahrenquelle führt demnach zur automatischen Haftung des Anschlussinhabers. Dies führt vor allem dort zu vermehrten Problemen, wo eine unbegrenzte Anzahl an Personen Zugriff zum W-LAN eines anderen haben- so beispielsweise in Cafés, Hotels und Restaurants, die ein freies und kostenloses W-LAN anbieten. Dort lässt es sich nur schwer nachvollziehen, wer genau Filesharing und andere illegale Prozesse mit dem zur Verfügung stehenden W-LAN betrieben hat.
Frei verfügbares Internet vs. Schutz der Urheberrechte
Ein Interessenkonflikt lässt sich nicht vermeiden. Auf der einen Seite möchte man den Nutzern freies Internet zur Verfügung stellen, auf der anderen Seite aber auch das geistige Eigentum der Rechteinhaber und die dahinter stehenden Urheberrechte schützen. Dies hat zur Folge, dass immer mehr Anschlussinhaber ihren Internetanschluss nicht mehr öffentlich zur Verfügung stellen- zum Leid aller Nutzer.
Politik greift kritisches Thema im Wahlprogramm auf
Dort, wo viel diskutiert wird und vor allem viele Menschen betroffen sind, ist die Politik nicht weit entfernt. SPD, Grüne, Linke und die Piraten haben sich zu dem Thema geäußert und es zum Inhalt ihres Wahlprogramms gemacht. Diese Parteien wollen im Falle eines Wahlsieges die Abschaffung der Störerhaftung durchsetzen. So formulierte es Gesche Joost, Design-Professorin an der Universität der Künste in Berlin und Netzpolitik-Expertin im Kompetenzteam von Peer Steinbrück.
Die Bundesregierung sieht dies jedoch anders, denn bzgl. der Störerhaftung sieht sie- trotz angestrebten Ausbaus der öffentlich-zugänglichen Netze- keinen Handlungsbedarf. Begründet wird dies mit einer klaren Eingrenzung der Störerhaftungsfälle durch Einzelfallentscheidungen der Rechtsprechung. Durch neue Gesetze oder Gesetzesänderung könne der Einzelfall nicht hinreichend gewürdigt werden.
Fazit: Störerhaftung führt nicht zur angemessenen Lösung des Problems
Diese Unklarheiten in Politik und Rechtsprechung haben zur Folge, dass jeder Nutzer den Schutz seines Internetanschlusses erhöhen muss. Eine Lösung, die zur Zufriedenheit aller führt, existiert- zumindest zum jetzigen Zeitpunkt- noch nicht.