Daten-Automatik statt Flatrate bei Base von E-Plus
Eine Deckelung von mobilen Datentarifen in mehreren Stufen hat sich der Mobilfunkprovider Eplus einfallen lassen. Wer beim Verbrauch über die Strenge schlägt bekommt automatisch ein teureres Datenpaket dazugebucht.
Einen klassischen Volumentarif gibt es über die E-Plus-Marke Base seit Juni nicht mehr. Stattdessen setzt der Anbieter jetzt auf eine “Daten-Automatik”. Die versorgt den Anwender bei Überschreiten eines Datenlimits mit automatisch hinzugebuchten Paketen. In dem neuen Modell ist auch eine automatische Hochstufung in einen teureren Tarif vorgesehen.
Beim branchenüblichen Tarifmodell bucht der Mobilfunkkunde einen Grundtarif mit enthaltenem Datenvolumen. Dann kann er bis zum Erreichen der gewählten Grenze mit der vollen verfügbaren Datenrate online gehen. Ist das Highspeed-Volumen verbraucht, wird die Bandbreite bis zum Ende des Abrechnungszeitraums auf 56 oder sogar 32 KBit/s gedrosselt. Wem das auf Dauer zu wenig ist, der wechselt üblicherweise in einen Tarif mit mehr Datenvolumen oder macht von Zusatzoptionen Gebrauch.
Base bietet mit “Base pur”, “Base smart”, “Base all-in light”, “Base all-in” und “Base all-in plus” ebenfalls Grundtarife mit unterschiedlichem Highspeed-Volumen (maximal 7,2 MBit/s im Downstream und 1,4 MBit/s im Upstream) von 50 MByte bis 2 GByte an.
Allerdings wird nach dem Erreichen des Inklusivvolumens nicht sofort gedrosselt, sondern je nach Tarif oder Datenoption automatisch eine Erweiterung um 50, 100 oder 750 MByte hinzugebucht. Das kostet den Kunden 1,50 Euro, 2 Euro oder 5 Euro. Diese automatische Erweiterung erfolgt bis zu dreimal im Monat, erst dann setzt die Drosselung auf 56 KBit/s ein. Kunden werden über jede Erweiterung per SMS informiert, können sie aber nicht abwählen, da die Daten-Automatik fester Bestandteil der genannten Tarife ist.
Ein manueller Tarifwechsel, etwa falls mehr oder weniger Datenvolumen benötigt wird, bleibt Kunden verwehrt – es sei denn, E-Plus zeigt sich kulant. In seiner Preisliste formuliert der Anbieter: “Tarifwechsel sind nur aufgrund individueller Vereinbarung möglich; ein Anspruch darauf besteht nicht.”
[mit Material von Björn Greif, ZDNet.de]