Aus für Uber in Deutschland
Einen Verstoß gegen das Personenbeförderungsgesetz sieht das Landgericht Frankfurt in dem Mitfahr-Vermittler Uber und stopp den Dienst. Zuwiderhandlungen können Gerichte mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro ahnden.
Das Landgericht Frankfurt hat in einem Eilverfahren deutschlandweit die Dienste des Fahrdienstvermittlers Uber gestoppt. Über die Apps ‘Uber’ und ‘UberPop’ dürften keine “Beförderungswünsche” von Fahrgästen mehr vermittelt werden. Uber kann gegen diese Verfügung Berufung einlegen. Aufgrund der Dringlichkeit des Antrages sei die Verfügung ohne mündliche Anhörung bereits am Donnerstag ergangen.
Als Kläger ist die Taxi Deutschland Servicegesellschaft für Taxizentralen mit Sitz in Frankfurt am Main aufgetreten. Die Kosten für das Verfahren muss die niederländische Vertretung von Uber tragen. In der Verfügung ist jedoch noch der Zusatz vermerkt, dass Beförderungen, bei dem das Entgelt nicht die Gesamtkosten der Beförderung übersteigt, von der Regelung ausgenommen sind. Diese Regelung enthält auch das Personenbeförderungsgesetz .
Ganz überraschend kommt dieses Verbot nicht. Zuvor hatten einzelne Städte, darunter auch Berlin, den Betrieb des Dienstes untersagt. Gegen die Verfügung in Berlin wollte Uber Berufung einlegen und hatte daher den Betrieb fortgeführt.
Das Startup aus San Francisco vermittelt über verschiedene Apps Fahrer und Personen. Weil sich Fahrer eben unter Umgehung des Personenbeförderungsgesetzes Kosten für Lizenzen und Versicherungen und technische Standards sparen, können die Fahrten deutlich günstiger als von traditionellen Taxi-Unternehmen angeboten werden. Daher ist der Widerstand gegen diese App gerade in dieser Branche besonders hoch.
In Deutschland war der Dienst bislang in den Metropolen Berlin, München, Hamburg, Düsseldorf und Frankfurt verfügbar. Zudem sollte der Dienst in weiteren Städten eingeführt werden. Weltweit operiert Uber laut eigenen Angaben in über 200 größeren Städten. Bei der Einführung des Dienstes lässt Uber jedoch rechtliche Details offen.
Daher wirft das das LG Frankfurt Uber B.V. auch unlauteren Wettbewerb vor. Das Unternehmen hatte nach Abmahnung bislang keine Unterlassungserklärung abgegeben. Daher drohe Wiederholungsgefahr, was die einstweilige Verfügung begründe. Wie das Unternehmen gegenüber der Frankfurter allgemeinen Zeitung mitteilt, will Uber diese “Entscheidung angreifen und unsere Rechte mit Nachdruck aufs Äußerste verteidigen”.
Dieter Schlenker, Vorsitzender der Genossenschaft Taxi Deutschland eG, hingegen begrüßt die Entscheidung: “Im PBefG sind Fahrer- und Verbraucherschutz geregelt. Das kann kein noch so neoliberales Unternehmen einfach aushebeln.” Schlenker findet in deutliche Worte zu dem Geschäftsmodell: “Uber kassiert, ohne zu investieren, und übernimmt keinerlei Verantwortung: Fahrer werden nicht kontrolliert, und sie sind weder sozialversichert noch erhalten sie feste Löhne. Fahrzeuge sind für die Beförderung weder zugelassen noch versichert, Fahrgäste verlieren alle wichtigen Schutzmechanismen. Zudem entgehen dem Staat alle Steuern.”