EU bereitet Kartellklage gegen Google vor
Darauf deute die Veröffentlichung von Auszüge aus den Beschwerden der Google-Konkurrenten hin, erklären Kartellrechtsexperten. Bereits in den nächsten Wochen soll es zu einem offiziellen Verfahren kommen.
Die Europäische Kommission bereitet angeblich eine formelle Kartellklage gegen Google vor. Davon gehen Kartellrechtsexperten dem Wall Street Journal zufolge aus. Demnach will die EU Teile der Unterlagen veröffentlichen, die Firmen im Rahmen der Kartellbeschwerden gegen den Internetkonzern eingereicht haben. Brüssel habe bereits um die Zustimmung der Beschwerdeführer gebeten.
Ein offizielles Verfahren könnte bereits in den nächsten Wochen eröffnet werden, sagte eine der Quellen der Zeitung. Allerdings bestehe weiterhin die Möglichkeit, dass sich Google und die EU doch noch einigen.
Im Dezember 2014 hatte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager eine Wiederaufnahme der Untersuchungen gegen Google in Aussicht gestellt. “Ich bin darauf gestoßen, dass die Informationen in diesem Fall einer Aktualisierung bedürfen”, sagte sie in einer Pressekonferenz. “Deshalb haben wir Fragenkataloge an Adressaten in verschiedenen Bereichen wie Karten und Reisen geschickt, um frischere Informationen zu bekommen. Es ist schon eine Weile her, als das zuletzt gemacht wurde.” Um den Fall nach wirklich aktuellem Stand zu bearbeiten, brauche es “neue Informationen in der Akte”.
Bereits seit 2010 untersucht die EU Kartellbeschwerden von Google-Konkurrenten wie Microsoft, TripAdvisor, Yelp sowie dem deutschen Kartendienst Hot Maps. Sie warfen dem Suchmaschinenkonzern vor, dass dieser die dominierende Stellung im Suchmarkt missbrauche und eigene vertikale Suchdienste etwa für Reisen und Shopping besser als rivalisierende Angebote platziere.
Erste Einigung stieß auf Kritik
Vestagers Amtsvorgänger Joaquin Almunia hatte im Februar 2014 eine vorläufige Einigung mit Google erzielt. Die Einigung kritisierten nicht nur die klagenden Konkurrenten sondern auch Mitglieder der Kommission. Aus diesem Grund forderte die Wettbewerbsbehörde im September von dem Konzern weitere Zugeständnisse. Einige Reaktionen auf Googles Lösungsvorschläge seien “sehr, sehr negativ” ausgefallen, sagte Almunia damals. Dies gebe der EU das Recht, weitere Zugeständnisse einzufordern.
Im November 2014 stimmt das EU-Parlament für einen Entschließungsantrag. Diese sie unter anderem eine “Entflechtung von Suchmaschinen von anderen kommerziellen Diensten” als mögliche Lösung angesichts der Marktdominanz Googles vor. Der Antrag ist zwar nicht rechtlich bindend, dennoch zeigten sich die USA “besorgt” über den Vorschlag.
Ein weiterer Streitpunkt zwischen EU und Google ist die Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs zum Recht auf Vergessen. Es zwingt Google und andere Suchmaschinenbetreiber, auf Antrag von Nutzern Links aus der Ergebnisliste zu löschen, die bei einer Suche nach ihrem Namen erscheinen. Google will die Löschung auf europäische Domains beschränken – mit einer Suche auf Google.com lässt sich so das Urteil des EuGH umgehen.
[mit Material von Stefan Beiersmann, ZDNet.de]
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