IBM und der Kampf gegen SCO
Auch wenn von dem Unternehmen SCO außer diesem Prozess eigentlich nichts mehr übrig ist, läuft der Prozess dennoch seit Jahren weiter. Jetzt konnte IBM einen Etappen-Sieg erreichen.
Das Unternehmen, das als SCO, Santa Cruz Operations, sich anschickte sämtliche Linux-Nutzer weltweit zu verklagen, taucht als Schatten seiner selbst noch einmal auf. SCO hatte unter anderem Novell und IBM wegen angeblichen Urheberrechtsverstößen durch die Verwendung von Unix und Linux verklagt, angeblich soll auch Microsoft bei der Klage indirekt beteiligt gewesen sein. Nach langem juristischem Tauziehen, das weder mit der Insolvenz noch mit der Liqidation des Unternehmen im Jahr 2012 ein Ende hatte, zeichnet sich nun doch vielleicht ein Ende ab.
2011 wurde der Fall durch das 10. Bundesgericht in Utah mit der Feststellung abgeschlossen, dass Novell sämtliche Rechte an Unix besitzt. Bereits 2007 wurde das Verfahren IBM gegen SCO geschlossen. Im Jahr 2013 aber machte SCO, als bereits liquidiertes Unternehmen und unter dem neuen Firmennamen TSG, noch einmal vor Gericht erfolgreich geltend, dass das Unternehmen in zwei Fällen Ansprüche gegen IBM habe, die nicht mit dem Urheberrecht aus Unix zu tun haben.
Jetzt gibt es in diesem Verfahren ein erstes Urteil. SCO und IBM hatten damals das gemeinsame Projekt Monterey laufen. IBM hatte trotz einer Partnerschaft mit SCO dann aber 1999 öffentlich die Unterstützung von Linux bekanntgegeben. IBM, so der Vorwurf habe damit gegen das gemeinsame Project Monterey gehandelt. Nun erklärt der Richter, dass beide Anbieter auf eigenes unternehmerisches Risiko gehandelt hätten.
Jetzt steht nur noch der Vorwurf im Raum, dass IBM eine Version des eigenen Unix-Derivats AIX mit Teilen aus dem Projekt Monterey, das 64-Bit-Unix auf den Itantium bringen sollte, veröffentlicht habe. Der zuständige Richter erklärt nun aber im ersten Urteilsspruch, dass lediglich 32 Lizenzen produziert worden seien, auch habe sich Intel mit dem Itanium verspätet. Es sei damit keine bösartige Absicht seitens IBM erkennbar. Allerdings steht hier ein Richterspruch noch aus.