Bitcoin: EU will gegen Geldwäsche, Steuervermeidung und Terroristenfinanzierung vorgehen
Dazu schlägt sie regeln vor, die letzendlich die Möglichkeit abschaffen würden, mit virtuellen Währungen anonym zu bezahlen. Anbieter von Umtauschplattformen sollen dazu ihre Kunden künftig gemäß der Geldwäscherichtlinie ebenso kontrollieren, wie dies herkömmliche Banken tun müssen. Die Regelungen sollen bereits Ende des Jahres in Kraft treten.
Die Europäische Kommission will schärfere Regelungen für Zahlungen mit virtuellen Währungen wie Bitcoin einführen. Geplant ist, dass Umtauschplattformen für virtuelle Währungen sowie deren Anbieter dieselben Auflagen erfüllen müssen, wie die restliche Finanzbranche auch. Sie müssten ihre Kunden immer dann kontrollieren, wenn virtuelle gegen echte Währungen getauscht werden. Letzendlich will die EU so anonyme Bitcoin-Zahlungen abschaffen. Dadurch sollen Geldwäsche, Steuervermeidung und die Finanzierung terroristischer Aktivitäten erschwert werden.
Laut Frans Timmermans, Vizepräsident der EU-Kommission, ermöglichen die Vorschläge “den EU-Mitgliedstaaten die Erfassung und den Austausch wichtiger Informationen darüber, wer tatsächlich Eigentümer von Gesellschaften oder Trusts ist, wer mit Online-Währungen operiert und wer Guthabenkarten nutzt. Die Veröffentlichung der hinter Unternehmen und Trusts verborgenen Identitäten dürfte auch starke abschreckende Wirkung auf potenzielle Steuerhinterzieher entfalten.”
Zusätzlich sollen die Befugnisse der Zentralstellen für Geldwäsche-Verdachtsanzeigen der EU erweitert werden. Diese Maßnahme soll vor allem den Zugriff auf zentralisierte Register für Bank- und Zahlungskonten und elektronische Datenabrufsysteme erleichtern. Letztere müssen die Mitgliedstaaten einrichten, um Inhaber von Bank- und Zahlungskonten zu identifizieren.
Die EU schlägt zudem die Einschränkung anonymer Zahlungen mit Prepaid-Karten vor. Mit ihnen sollen künftig nur noch Beträge bis zu 150 Euro bezahlt werden können. Die aktuelle Obergrenze liegt bei 250 Euro. Außerdem sollen die Anforderungen an die Überprüfung von Kunden verschärft werden.
Die nun bekannt gewordenen Vorschläge sollen in die vierte Geldwäscherichtlinie einfließen. Die wollen die Mitgliedstaaten bis Ende 2016 umsetzen. Zuvor muss die Richtlinie allerdings noch vom Europäischen Parlament und vom Ministerrat verabschiedet werden.
[mit Material von Stefan Beiersmann, ZDNet.de]