Apple beantragt Patent auf Selbstverteidigung fürs iPhone
Falls der Verdacht besteht, dass ein Gerät gestohlen wurde, soll das Smartphone Fotos aufnehmen können und Fingerabdrücke sowie weitere biometrische Daten erfassen. Erfasste Fingerabdrücke könnten zudem mit Datenbanken abgeglichen werden, um dem Dieb auf die Spur zu kommen.
Apple hat ein Patent auf Technologien beantragt, mit denen sich bei Mobilgeräten feststellen lassen soll, ob und wenn ja von wem sie gestohlen wurden. Dafür ist die automatische Aufnahme von Fotos und Videos sowie die Erfassung von Fingerabdrücken und anderen biometrischen Daten vorgesehen. Wie aus dem jetzt vom U. S. Patent and Trademark Office (USPTO) veröffentlichten Antrag mit der Nummer US20160248769 hervorgeht, sollen zudem auch Informationen zur Nutzung der Bedienoberfläche erhoben werden.
Für die Datenerfassung können sich demnach sich bestimmte Voraussetzungen festlegen lassen. Das könnte etwa eine bestimmte Anzahl vergeblicher Anmeldeversuche sein. Die Grenzwerte könnte der rechtmäßige Besitzer vorgeben. Alternativ könnte im Smartphone per Maschinenlernen bestimmt werden, ob eine verdächtige Situation besteht. In jedem Fall soll die Datenerfassung unauffällig und im Hintergrund ablaufen.
Apple sieht in dem Patentantrag auch vor, dass über den Sensor erfasste Fingerabdrücke mit einer Datenbank abgeglichen werden könnten, die zum Beispiel Fingerabdrücke von Nutzern eines bestimmten Mobilfunknetzes umfasst. Ein Beispiel sieht auch vor, Tastatureingaben eines unautorisierten Nutzers zu analysieren.
Anwendungen und Dienste, die unter verdächtigen Umständen oder auf Befehl des Besitzers aus der Ferne heimlich Fotos des aktuellen Nutzers aufnehmen, gibt es bereits. Der nun bekannt gewordenen Patentantrag könnte aber darauf hinweisen, dass Apple ähnliche Funktionen künftig schon in das Betriebssystem integrieren will. Sichere ist das aber nicht, denn vieles, was sich Firmen zunächst einmal patentieren lassen, gelangt nie zur Marktreife oder wird nie vermarktet. Im Fall der iPhone-Selbstverteidigung wären zum Beispiel neben technischen auch diverse rechtliche Hürden zu nehmen.
[mit Material von Bernd Kling, ZDNet.de]
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