Amazon wegen Wortmarke “Black Friday” in Deutschland verklagt
Klägerin ist die Super Union Holdings Ltd. Sie hatte sich die Wortmarke bereits 2013 eintragen lassen und vergibt Lizenzen dafür. Wer keine ersteht und den Begriff dennoch verwendet, muss mit einer Abmahnung rechnen.
Die Super Union Holdings Ltd hat beim Landgericht Hamburg gegen Amazon eine Klage wegen Verletzung der von ihr 2013 eingetragenen Wortmarke “Black Friday” eingereicht. Mit der Klage soll Amazon die unlizenzierte Verwendung des Begriffes für eine Verkaufsaktion am 24. November untersagt werden. Hat der Kläger Erfolg, drohen Amazon bei Zuwiderhandlung gegen das angestrebte Unterlassungsgebot Ordnungsgelder in Höhe von bis zu 250.000 Euro.
Super Union Holdings Ltd. begründet den Schritt damit, dass er erforderlich sei, um die Marke zu erhalten sowie die Interessen der Händler zu schützen, die Lizenzen für die Verwendung der Marke erworben haben. Diese Lizenzen gibt es für Deutschland von der Black Friday GmbH mit dem Sitz in München und Wien lizenziert.
Das Unternehmen betreibt die Plattform www.blackfridaysale.de, über die Rabattaktionen der Händler beworben werden, die Sublizenzen für die Verwendung der Wortmarke Black Friday” erworben haben. Dazu gehören aus dem Elektronik-Bereich etwa Alternate, Medimax, Otto, Reichelt Elektronik aber auch HP und Samsung.
In den USA findet der “Black Friday” traditionell am Freitag nach Thanksgiving statt. Er leitet dort die Weihnachtseinkaufssaison ein. Bei Amazon.de wurde der Tag und die Aktion erstmals 2015 aufgegriffen. Sie war damals Teil einer als “Cyber Monday Woche” beworbenen Verkaufsaktion.