Datenschutz-Grundverordnung: Facebook passt Datenschutzeinstellungen an
Das Unternehmen lobt die europäische Datenschutz-Grundverordnung und will ihre Vorgaben weltweit umsetzen. Die in Europa abgeschaltete Gesichtserkennung führt Facebook wieder ein, wenn auch optional.
Facebook reagiert auf die ab 25. Mai gültige europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und passt seine Datenschutzeinstellungen entsprechend an. Die angekündigten Änderungen betreffen zuerst alle Nutzer in Europa, sollen aber später auch in allen anderen Regionen eingeführt werden.
In dieser Woche beginnt das Social Network damit, seine europäischen Nutzer über Formulare zur Verwendung ihrer Daten abzufragen. Wer etwa in seinem Profil sensible Informationen preisgegeben hat wie zu Beziehungen oder politischen und religiösen Überzeugungen, soll sich zur weiteren Verwendung dieser Daten entscheiden – ob er sie auch weiterhin teilen und Facebook die Nutzung erlauben will.
Zur Wahl gestellt wird auch, ob von Facebook-Partnern erlangte Daten für personalisierte Werbung eingesetzt werden sollen. Das bezieht sich beispielsweise auf Daten, wie sie das Unternehmen durch Like-Buttons auf anderen Websites und Apps sammelt. Facebook legt außerdem überarbeitete Geschäfts- und Datenschutzbestimmungen zur Zustimmung vor, die an die DSGVO angepasst wurden
Die europäischen Vorgaben betreffen insbesondere auch Minderjährige. So benötigen Nutzer im Alter zwischen 13 und 15 Jahren in einigen EU-Ländern für einige Facebook-Features die Erlaubnis von Eltern oder Vormund. Ohne eine solche bekommen diese Teenager daher künftig eine weniger personalisierte Version von Facebook und können weniger Informationen von sich preisgeben.
Mit den Änderungen führt Facebook aber auch die Gesichtserkennung in Europa wieder ein, die hier in den letzten Jahren nicht verfügbar war. Im September 2012 hatte das Unternehmen in Europa dem Druck von Datenschützern nachgegeben und auf die automatische Gesichtserkennung verzichtet, die zuvor eine Kennzeichnung von Personen auf Fotos erlaubte, die in das Soziale Netz hochgeladen wurden. Jetzt kommt die Gesichtserkennung auch für europäische Nutzer wieder, wenn auch ausdrücklich optional und nicht für Nutzer unter 18 Jahren. Seine Gesichtserkennungs-Technologie helfe schließlich beim Schutz der Privatsphäre, argumentiert Facebook dabei – denn damit lasse sich herausfinden, wenn andere das eigene Bild als ihr Profilbild verwenden.
Noch bei einer Investorenkonferenz im Januar hatte Facebook in der DSGVO vor allem Nachteile gesehen. Die Regelungen könnten zu einer Abnahme aktiver Nutzer in Europa führen und die Abwahl gezielter Werbung fördern, hieß es damals. Nachdem die anhaltenden Datenschutzskandale auch zunehmende politische Aufmerksamkeit bekamen, entdeckt das Social Network jedoch die guten Seiten der DSGVO und präsentiert sich jetzt als Vorreiter von Datenschutz und Privatsphäre.
Als “Chance, sogar noch stärker in den Datenschutz zu investieren”, bezeichnet das Unternehmen die europäische Regelung heute. “Wir wollen nicht nur dem Gesetz entsprechen, sondern über unsere Verpflichtungen hinausgehen, um neue und verbesserte Datenschutz-Erfahrungen für alle auf Facebook zu schaffen.”
Kritischen Beobachtern entging allerdings nicht, dass Facebook zwar die Optionen etwas transparenter darstellt, aber nicht wirklich mehr Kontrolle als zuvor gibt. Es bleibt zudem noch immer auffallend einfach, dem Unternehmen eine umfangreiche Datennutzung zu gestatten – und stets etwas umständlicher, diese einzuschränken oder zu untersagen. So ist die Gesichtserkennung etwa mit dem einmaligen Klick auf einen großen blauen Button schnell genehmigt. Für die Ablehnung hingegen ist erforderlich, in die Seite “Dateneinstellungen bearbeiten” zu gehen und dort die Gesichtserkennung ausdrücklich abzuwählen.
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