Press release

FLIR erhält zusätzlichen Auftrag in Höhe von 15,4 Mio. USD für Nano-UAV-Systeme Black Hornet für das Sensorprogramm der US-Armee für den Soldateneinsatz

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Präsentiert von Businesswire

Das Unternehmen FLIR Systems, Inc. (NASDAQ: FLIR), hat bekannt gegeben, dass es von der US-Armee einen zusätzlichen Auftrag über 15,4 Millionen Dollar für die Lieferung seiner persönlichen Aufklärungssysteme (Personal Reconnaissance Systems, PRS) FLIR Black Hornet® 3 erhalten hat. Die fortschrittlichen unbemannten Nano-Luftfahrzeuge (Unmanned Aerial Vehicles, UAV) werden im Rahmen des „Soldier Borne Sensor“-Programms (SBS) der Armee eingesetzt, um die Überwachungs- und Aufklärungsfähigkeiten von Trupps und kleinen Einheiten zu verbessern.

Diese Pressemitteilung enthält multimediale Inhalte. Die vollständige Mitteilung hier ansehen: https://www.businesswire.com/news/home/20210504006377/de/

Extremely light and well suited for operations in contested environments, nearly silent, and with a flight time up to 25 minutes, the combat-proven, pocket-sized FLIR Black Hornet® 3 Personal Reconnaissance System transmits live video and HD still images back to its operator. Its information feed gives troops immediate covert situational awareness to help them perform missions more effectively. FLIR has delivered more than 12,000 Black Hornet nano-UAVs to defense and security forces worldwide. (Photo: Business Wire)

Extremely light and well suited for operations in contested environments, nearly silent, and with a flight time up to 25 minutes, the combat-proven, pocket-sized FLIR Black Hornet® 3 Personal Reconnaissance System transmits live video and HD still images back to its operator. Its information feed gives troops immediate covert situational awareness to help them perform missions more effectively. FLIR has delivered more than 12,000 Black Hornet nano-UAVs to defense and security forces worldwide. (Photo: Business Wire)

Ende 2018 begann die US-Armee mit dem Erwerb von Black Hornet 3 zur Unterstützung der SBS-Aktivitäten. Seitdem wurden Aufträge im Gesamtwert von mehr als 85 Millionen USD für das Nano-UAV von FLIR erteilt.

Das kampferprobte PRS Black Hornet im Taschenformat ist extrem leicht und gut geeignet für Einsätze in umkämpften Umgebungen, nahezu geräuschlos und hat eine Flugzeit von bis zu 25 Minuten. Es überträgt Live-Video und HD-Standbilder zurück an den Bediener. Sein Informationsfeed liefert den Soldaten ein unmittelbares verdecktes Situationsbewusstsein, das ihnen hilft, ihre Missionen effektiver auszuführen. FLIR hat bereits mehr als 12.000 Nano-UAVs des Modells Black Hornet an Verteidigungs- und Sicherheitskräfte weltweit ausgeliefert.

„Unbemannte Systeme wie unser Black Hornet bieten den in Gefahr befindlichen Truppen mehr Sicherheit. Dies ist von entscheidender Bedeutung, wenn die Streitkräfte ihre Vorhaben für Multidomain-Einsätze intensivieren“, sagte Roger Wells, Vorstand und Geschäftsführer der Abteilung für unbemannte Systeme und integrierte Lösungen bei FLIR. „Wir fühlen uns geehrt, dass Black Hornet eine wesentliche Rolle im ‚Soldier Borne Sensor‘-Programm der Armee spielt. Jeder neue Auftrag ist ein Beweis für den Unterschied, den diese Technologie auf dem Schlachtfeld machen kann, und bekräftigt unser Engagement, die Wissenschaft voranzutreiben.“

Das preisgekrönte Black-Hornet-System wird von FLIR in Norwegen entworfen und gebaut. Die Auslieferungen beginnen Mitte des Jahres 2021. Weitere Informationen über das PRS Black Hornet von FLIR finden Sie unter flir.com/products/black-hornet-prs/

Über FLIR Systems, Inc.

FLIR Systems wurde 1978 gegründet und ist ein weltweit führendes Technologieunternehmen, das sich auf intelligente Sensorlösungen für Rüstungs- und Industrieanwendungen konzentriert. Unsere Vision ist es, „der sechste Sinn der Welt“ zu sein und Technologien zu entwickeln und zu verbessern, die Fachleuten helfen, bessere und schnellere Entscheidungen zu treffen, die Leben und Lebensgrundlagen retten. Für weitere Informationen gehen Sie bitte auf www.flir.com und folgen Sie @flir.

Zukunftsgerichtete Aussagen

Die Aussagen in dieser Pressemitteilung von Roger Wells und die anderen Aussagen in dieser Pressemitteilung zu dem oben beschriebenen Vertrag und Auftrag sind zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne des Private Securities Litigation Reform Act von 1995. Diese Aussagen basieren auf aktuellen Erwartungen, Schätzungen und Prognosen hinsichtlich der Geschäfte von FLIR, die teilweise auf Annahmen der Geschäftsführung beruhen. Diese Aussagen stellen keine Gewährleistung für zukünftige Leistungen dar und unterliegen Risiken und Unsicherheiten, die sich schwer vorhersagen lassen. Tatsächliche Ergebnisse können daher wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückten oder vorhergesagten Begebenheiten abweichen, u. a. aufgrund folgender Faktoren: die Fähigkeit, die in dieser Pressemitteilung erwähnten Systeme herzustellen und zu liefern, Preisveränderungen bei Produkten von FLIR, Veränderungen in der Nachfrage nach den Produkten von FLIR, der Produktmix, die Auswirkungen von Produkten und Preisen der Konkurrenz, Engpässe bei der Verfügbarkeit wichtiger Komponenten, eine zu große oder zu knappe Produktionskapazität, die Fähigkeit von FLIR zur rechtzeitigen Herstellung und Auslieferung von Produkten, die fortlaufende Einhaltung der US-amerikanischen Exportkontrollgesetze und -vorschriften durch FLIR sowie andere Risiken, die von Zeit zu Zeit in den Berichten von FLIR an die US-amerikanische Börsenaufsichtsbehörde SEC (Securities and Exchange Commission) erörtert werden. Zudem könnten solche Aussagen von den allgemeinen Branchen- und Marktbedingungen und Wachstumsraten sowie den allgemeinen Wirtschaftsbedingungen auf US-amerikanischer und internationaler Ebene beeinflusst werden. Diese zukunftsgerichteten Aussagen gelten nur für den Zeitpunkt, zu dem sie verfasst wurden, und FLIR übernimmt keinerlei Verpflichtung zur Aktualisierung von zukunftsgerichteten Aussagen infolge von Ereignissen oder Umständen nach dem Veröffentlichungsdatum dieser Mitteilung. Weiterhin übernimmt FLIR keine Verantwortung für Änderungen an diesem Dokument, die durch Nachrichtenagenturen oder Internetdienstanbieter vorgenommen werden.

Die Ausgangssprache, in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle und autorisierte Version. Übersetzungen werden zur besseren Verständigung mitgeliefert. Nur die Sprachversion, die im Original veröffentlicht wurde, ist rechtsgültig. Gleichen Sie deshalb Übersetzungen mit der originalen Sprachversion der Veröffentlichung ab.