Adressen kaufen zur Neukundenakquise

Was ist ein Brand Voice ?

Das wohl wichtigste Thema für ein Unternehmen ist die Gewinnung neuer Kunden. Hierbei scheint es jedoch einige Fallstricke zu geben, die eine erfolgreiche Kundenakquise zu einem vermeintlich aussichtlosen Unterfangen machen.

An erster Stelle werden Kontaktdaten potenzieller Kunden benötigt. Doch welche Möglichkeiten gibt es derlei Daten zu generieren? Adressen kaufen und gezielt für Marketingzwecke einsetzen, kann für viele Unternehmen der wohl einfachste Weg sein. Auf dem freien Markt tummeln sich verschiede Anbieter von Adressdaten. Hier den richtigen Händler für die eigenen Bedürfnisse zu finden, wird ebenfalls zu einer Herausforderung, wenn der Adresskauf noch Neuland ist. Auch die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung tragen zusätzlich zu einer kollektiven Verunsicherung bei.

Die passenden Adressdaten finden

Der klare Vorteil beim Adressen kaufen, ist die Möglichkeit gezielt Kontaktdaten relevanter Branchen zu erwerben. Somit kann die Werbung bewusst auf die gewünschte Zielgruppe ausgerichtet werden, um maximale Erfolge zu verzeichnen. Zudem können die geplanten Marketingaktionen schnell umgesetzt werden. Bei vielen Adresshändlern, oder auch Listbrokern genannt, können vorab unverbindliche Angebote eingeholt werden, die auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Meist besteht neben der Branchenauswahl auch die Möglichkeit bestimmte Zusatzinformationen hinzuzufügen, wie eine Webseite oder einen Ansprechpartner. Eine vollständige Postanschrift, sollte hingegen selbstverständlich sein. Besonders wichtig ist, dass die Aktualität und Qualität der Daten auf einem hohen Niveau sind. Andernfalls besteht die Gefahr einer hohen Irrläuferquote.

Veraltete Adressen und Irrläuferquoten

Als Irrläufer oder Rückläufer werden Daten bezeichnet, die veraltet sind und dadurch Ihr Ziel, den Kunden, nicht erreichen. Allerdings kommunizieren auch seriöse Listbroker eine Irrläuferquote, da Adressdaten hohen Fluktuationen ausgesetzt sind. Der Adresshändler Address-Base klärt zum Beispiel auf einer Infoseite umfassend über Irrläuferquoten und andere relevante Themen auf, dabei räumt sich der Listbroker eine Irrläuferquote bis zu 10% ein.  Vertrauenswürdige Anbieter sind telefonisch gut zu erreichen, informieren umfassend über die DSGVO und gehen offen mit einer möglichen Irrläuferquote um. Zudem sollten das Bereitstellen von Ersatzadressen bei einer erhöhten Irrläuferquote selbstverständlich sein.

Die Datenschutz-Grundverordnung und was es zu beachten gilt

Ein weiterer wichtiger Punkt, der bei vielen Unternehmen für Verunsicherung sorgt, ist die DSGVO. Vorab muss gesagt sein, dass für die Werbung per E-Mail immer eine Werbeeinwilligung benötigt wird. Dabei ist es irrelevant, ob es sich um Privatadressen oder Firmenadressen handelt. Die Einwilligung muss selbstständig erhoben werden und ist weder übertragbar noch verkäuflich.

Bei Telefonwerbung hingegen besteht gegenüber Firmen eine Grauzone, hier wird theoretisch keine Werbeeinwilligung benötigt, sofern eine mutmaßliche Einwilligung vorliegt. Beispielsweise dann, wenn das angebotene Produkt oder die angebotene Dienstleistung von Interesse für das Unternehmen sein könnte. Allerdings ist nicht klar definiert ab wann die Mutmaßung als ausreichend erachtet wird.

Die wohl unkomplizierteste Form der Werbung ist ganz eindeutig die Briefwerbung. Hier wird keine Werbeeinwilligung benötigt. Es muss lediglich der Auskunftsplicht nachgekommen werden, da der Artikel 14 der DSGVO voraussetzt, dass Kunden über die Speicherung Ihrer Daten informiert werden müssen. Wenn die Adressen bei einem Adresshändler erstanden wurden, muss zudem die Quelle kenntlich gemacht werden, um die Option einer unkomplizierten Austragung zu ermöglichen.

Die Interessensabwägung  

Ebenfalls von Relevanz beim Adresskauf ist die Interessensabwägung. Diese wird bedeutsam, wenn ein Unternehmen eine datenschutzrechtliche Prüfung durchläuft. Hierbei muss schriftlich vorgelegt werden, warum das Interesse Werbung zu machen, den Schutz der Betroffenen überwiegt.

Einen Grund dafür liefert die DSGVO selbst. Der Erwägungsgrund 47 berechtigt Direktmarketing als begründetes Interesse, da die Gewinnung neuer Kunden für ein Unternehmen essenziell ist, um Umsatz zu generieren, die Mitarbeiter zu bezahlen und das Überleben der Firma zu garantieren.

Die Interessensabwägung entfällt hingegen, wenn Adressen juristischer Personen, wie beispielsweise Vereine, AGs oder GmbHs gekauft werden. Da diese durch die DSGVO nicht geschützt sind, bestehen hier auch keine strengen Restriktionen.

Fazit

Adressen zu kaufen kann eine hervorragende Möglichkeit sein, neue Kunden zu gewinnen und den Erfolg einer Firma voranzutreiben. Werden dabei die Regelungen der DSGVO beachtet und umgesetzt, steht einer gut geplanten Marketingkampagne nichts im Weg.