Digitale Unterschrift
Vorbei sind die Zeiten, in denen Vertragsunterschriften Tage oder gar Wochen in Anspruch nehmen.
Die verschiedenen elektronische Signaturen
Dank der digitalen Unterschrift werden Verträge innerhalb von Minuten vom einen
Ende der Welt ans andere elektronisch versendet und in Echtzeit unterzeichnet. Damit
sparen Unternehmen nicht nur Zeit, sondern auch Geld und Papier. Je nach Dokumentenart
brauchen Unterlagen jedoch verschiedene Sicherheitsanforderungen. Danach werden auch
die unterschiedlichen Formen der elektronischen Signaturen unterteilt. Welche Formen es
gibt und in welchen Fällen sie Anwendung finden, verraten wir Ihnen in diesem Artikel!
Welche Arten von elektronischer Signatur gibt es?
Bei digitalen Unterschriften gibt es drei verschiedene Arten, die sich in ihrem
Sicherheitsniveau unterscheiden:
– Einfache elektronische Signatur (EES)
– Fortgeschrittene elektronische Signatur (FES)
– Qualifizierte elektronische Signatur (QES)
Die Anwendungsfälle mit den rechtlichen Anforderungen legt die eIDAS-Verordnung fest.
Damit wurde eine europäische Richtlinie zum Umgang mit elektronischen Signaturen sowie
zur Bereitstellung von Vertrauensdiensten erstellt.
Mit der einfachen elektronischen Signatur wird das geringste Sicherheitsniveau abgedeckt.
Eine deutlich größere Rechtssicherheit bietet die fortgeschrittene elektronische Signatur. Die
FES integriert Datenpakete ins Dokument, sodass Unterzeichner eindeutig identifiziert
werden können und im Dokument nach der Unterzeichnung keine Änderungen
vorgenommen werden können. Die qualifizierte elektronische Signatur beinhaltet eine
persönliche Identifizierung und erbringt damit die Anforderungen der höchsten
Sicherheitsstufe und entspricht somit der händischen Unterschrift.
Die einfache elektronische Signatur
Die Anforderung an die einfache elektronische Signatur besteht darin, festzustellen, dass
eine natürliche, existierende Person die digitale Unterschrift getätigt hat. Sie erfüllt die
Mindestanforderungen der Sicherheitsstandards und eignet sich somit nur für formfreie
Vereinbarungen oder zur internen Kommunikation im Unternehmen. Die einfache
elektronische Signatur kann über eine Software oder im Browser erstellt werden.
Beispiele: E-Mail-Signatur, Clickwraps, interne Dokumente etc.
Die fortgeschrittene elektronische Signatur
Von der Produktion bis zur Personalabteilung – die fortgeschrittene elektronische Signatur
ist bei vielen Unternehmen nicht mehr wegzudenken. Bei vielen Vertragsformen kommt die
FES zum Einsatz und ermöglicht es, innerhalb kürzester Zeit Vereinbarungen zu signieren
und den Arbeitsalltag zu erleichtern. Doch auch Verträge im B2C-Bereich wie Mietverträge
oder Kaufverträge können Sie auf diese Art elektronisch unterzeichnen. Das
Sicherheitsniveau wird durch einen Signaturschlüssel gewährleistet, der die eindeutige
Identifizierung der signierenden Person ermöglicht. Somit ist die elektronische Unterschrift
vor nachträglicher Änderung oder Fälschung geschützt.
Beispiele: Lieferantenverträge, Mietverträge, Arbeitsverträge etc.
Die qualifizierte elektronische Signatur
Manche Unterlagen brauchen bei der digitalen Unterschrift eine zusätzliche persönliche
Identifizierung, um den Sicherheitsvorgaben der eIDAS-Verordnung zu entsprechen. In
diesen Fällen kommt die qualifizierte elektronische Signatur zum Einsatz. Bei dieser Variante
der elektronischen Signatur erstellt ein anerkannter Vertrauensdiensteanbieter ein
zusätzliches qualifiziertes Zertifikat, mit dem die Identität der signierenden Person langfristig
nachvollzogen werden kann. Die QES erfüllt die höchsten Sicherheitsanforderungen und hat
damit immer die gleiche Gültigkeit wie eine handschriftliche Signatur.
Beispiele: Arbeitnehmerüberlassung, Verbraucherdarlehensvertrag, Kontoeröffnung
Elektronisch signieren leicht gemacht – mit DocuSign
Von Clickwraps bis zur Arbeitnehmerüberlassung: Mit DocuSign signieren sie schnell und
einfach elektronisch. Probieren Sie es noch heute aus mit DocuSign eSignature.