Pirate-Bay-Macher zu Haftstrafe verurteilt
Ein Bezirksgericht in Stockholm hat die Macher der Internet-Tauschbörse The Pirate Bay wegen Verletzung des Urheberrechts zu einjährigen Haftstrafen verurteilt. Zudem müssen sie Schadensersatz in Millionenhöhe an verschiedene Musik- und Filmunternehmen zahlen.
Insgesamt sollen 30 Millionen Kronen (2,74 Millionen Euro) unter anderem an Warner Bros, Sony Music Entertainment, EMI und Columbia Pictures fließen. Schon vor dem Urteil hatten die Angeklagten angekündigt, im Falle eines Schuldspruchs in die Berufung zu gehen.
Das Gericht befand die Angeklagten der Beihilfe zu Verstößen gegen das Urheberrecht für schuldig. Auf The Pirate Bay selbst werden keine Mediendateien gespeichert, das System zeigt lediglich Hinweise zu Dateien an, die verteilt im BitTorrent-Netzwerk vorhanden sind. Das Gericht schreibt, dass es den Betrieb der Site mit ausgefeilten Suchmechanismen als Beihilfe betrachtet. Der Internet-Betreiber sei ein “kommerzielles” und “organisiertes” Unternehmen.
Den Pirate-Bay-Betreibern wurde vorgeworfen, Millionen Internetnutzern ein Forum für den kostenlosen Download von Musik, Filmen und Computerspielen geboten und sie damit ermutigt zu haben, Urheberrechte zu verletzen. Die Angeklagten verwiesen darauf, dass die Website selbst kein urheberrechtlich geschütztes Material zum Download bereitgehalten habe. Sie vermittle lediglich entsprechende Verbindungen.
Staatsanwalt Hakan Roswall warf den Angeklagten zudem vor, mit ihrer Site jährlich rund eine Million Euro verdient zu haben. Gottfrid Svartholm Warg, Peter Sunde, Fredrik Neij und Karl Lundstrom hielten dagegen, alle Einnahmen in den Betrieb der Server gesteckt zu haben.
“Es war spaßig, das irrsinnige Urteil zu hören”, so die Betreiber in einer ersten Reaktion auf ihrer Website. Es sei wie im Hollywood-Film, schreiben sie, die Helden verlören am Anfang, würden aber am Ende siegen. “Das ist das Einzige, was Hollywood uns jemals beigebracht hat”, heißt es auf der Website der Betreiber.
Die Business Software Alliance begrüßte das Urteil. “Es ist eine eindeutige Warnung für andere Webseitenbetreiber, welche wissentlich illegale Inhalte bereitstellen oder die illegale Verbreitung von geschützten Inhalten ermöglichen, dass ihr Handeln unmoralisch und strafbar ist”, hieß es in einer Stellungnahmen von BSA-CEO Robert Holleyman. “In der aktuellen wirtschaftichen Situation ist es besonders wichtig, die illegale Verwendung von Software zu unterbinden, weil wir es uns nicht leisten können, einen dynamischen Motor von Produktivität und Beschäftigung wie Software und Computer zu schaden.”